Zuzahlungs-Rechner
Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen.
Gesundheit & PflegeRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Ihre Belastungsgrenze 2026
Das sind 60,00 € pro Monat (2,0 % von 36.000 €)
Noch 720,00 € bis zur Befreiung
Tipp: Quittungen sammeln und bei Erreichen der Grenze Befreiung beantragen!
Berechnungsdetails
Diese Zuzahlungen zählen (§61 SGB V)
10% des Preises (5€–10€)
10€/Tag (max 28 Tage)
10€/Tag
10€/Rezept + 10%
10% (5€–10€)
10% (5€–10€)
Zahnersatz-Eigenanteile, Aufzahlungen über Festbetrag, IGeL-Leistungen, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate, Wahlleistungen
Wann gilt die 1%-Grenze?
Als schwerwiegend chronisch krank gelten Sie, wenn Sie wegen derselben Krankheit mindestens 1 Jahr in Dauerbehandlung sind UND einer dieser Punkte zutrifft:
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60%
- Pflegegrad 3, 4 oder 5
- Ohne Behandlung: lebensbedrohliche Verschlimmerung oder Verminderung der Lebenserwartung
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung (Chroniker-Bescheinigung) für Ihre Krankenkasse. Diese ist alle 2 Jahre zu erneuern.
Antrag & Zuständigkeit
Ihre gesetzliche Krankenkasse
Beantragen Sie die Befreiung direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie können auch eine Vorauszahlung der Belastungsgrenze leisten und sofort für das ganze Jahr befreit werden.
Benötigte Unterlagen
- • Alle Zuzahlungsquittungen
- • Einkommensnachweis(e)
- • Ggf. Chroniker-Bescheinigung
Tipp
Sammeln Sie alle Quittungen! Eine Erstattung ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.
Wichtige Hinweise
- •Kalenderjahr: Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Jahr
- •Quittungen: Heben Sie alle Zuzahlungsbelege auf!
- •Haushaltsprinzip: Alle Einkommen im Haushalt werden zusammengerechnet
- •Vorsorge: Wer nach 01.04.1972 geboren ist und Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnimmt, kann die 1%-Grenze verlieren
- •Vorauszahlung: Sie können die Belastungsgrenze vorab zahlen und sind sofort für das ganze Jahr befreit
Quellen
Stand: Januar 2026 | Bezugsgröße: 47.460 €/Jahr | Kinderfreibetrag: 9.756 €/Kind
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Beitragssätzen, Leistungsbeträgen und Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Jahres 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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