Gesundheit & Pflege

Zuzahlungs-Rechner

Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

€/Jahr
0 €50.000 €100.000 €
0Kinder

Ihre Belastungsgrenze 2026

720 €/ Jahr

Das sind 60,00 € pro Monat (2,0 % von 36.000 €)

Gezahlt: 0,00 €0,0 %

Noch 720,00 € bis zur Befreiung

Tipp: Quittungen sammeln und bei Erreichen der Grenze Befreiung beantragen!

Berechnungsdetails

Einnahmen zum Lebensunterhalt
Ihr Bruttoeinkommen (jährlich)36.000 €
= Familieneinkommen36.000 €
= Bemessungsgrundlage36.000 €
Belastungsgrenze
2% (Standard)× 36.000 €
= Ihre Belastungsgrenze720,00 €

Diese Zuzahlungen zählen (§61 SGB V)

Arzneimittel

10% des Preises (5€–10€)

Krankenhaus

10€/Tag (max 28 Tage)

Rehabilitation

10€/Tag

Heilmittel

10€/Rezept + 10%

Hilfsmittel

10% (5€–10€)

Fahrkosten

10% (5€–10€)

Das zählt NICHT:

Zahnersatz-Eigenanteile, Aufzahlungen über Festbetrag, IGeL-Leistungen, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate, Wahlleistungen

Wann gilt die 1%-Grenze?

Als schwerwiegend chronisch krank gelten Sie, wenn Sie wegen derselben Krankheit mindestens 1 Jahr in Dauerbehandlung sind UND einer dieser Punkte zutrifft:

  • Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60%
  • Pflegegrad 3, 4 oder 5
  • Ohne Behandlung: lebensbedrohliche Verschlimmerung oder Verminderung der Lebenserwartung

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung (Chroniker-Bescheinigung) für Ihre Krankenkasse. Diese ist alle 2 Jahre zu erneuern.

Antrag & Zuständigkeit

Ihre gesetzliche Krankenkasse

Beantragen Sie die Befreiung direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie können auch eine Vorauszahlung der Belastungsgrenze leisten und sofort für das ganze Jahr befreit werden.

Benötigte Unterlagen

  • • Alle Zuzahlungsquittungen
  • • Einkommensnachweis(e)
  • • Ggf. Chroniker-Bescheinigung

Tipp

Sammeln Sie alle Quittungen! Eine Erstattung ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.

Wichtige Hinweise

  • Kalenderjahr: Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Jahr
  • Quittungen: Heben Sie alle Zuzahlungsbelege auf!
  • Haushaltsprinzip: Alle Einkommen im Haushalt werden zusammengerechnet
  • Vorsorge: Wer nach 01.04.1972 geboren ist und Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnimmt, kann die 1%-Grenze verlieren
  • Vorauszahlung: Sie können die Belastungsgrenze vorab zahlen und sind sofort für das ganze Jahr befreit

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Beitragssätzen, Leistungsbeträgen und Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Jahres 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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