Gesundheit & Pflege
Übergangsgeld-Rechner
Übergangsgeld während Reha und Wiedereingliederung.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Ihr voraussichtliches Übergangsgeld
Das sind 45,33 € pro Kalendertag (68 % der Berechnungsgrundlage)
Berechnungsdetails
ℹ So funktioniert Übergangsgeld
- 80 % Regelentgelt: Ausgangspunkt sind 80 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (§ 66 SGB IX)
- Netto als Obergrenze: Die Berechnungsgrundlage ist höchstens das Nettoarbeitsentgelt
- 68 % oder 75 %: Von der Berechnungsgrundlage erhalten Sie 75 % mit Kind/Pflegefall, sonst 68 %
- BBG-Deckel: Nur Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450,00 €/Monat 2026) zählt
- Keine weiteren SV-Abzüge: Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägt während der Reha der Leistungsträger
- Gleiche Formel: Renten- (§ 21 SGB VI) und Unfallversicherung wenden dieselbe Berechnung nach §§ 66–68 SGB IX an
Übergangsgeld oder Krankengeld?
Beide Leistungen ersetzen ausgefallenes Entgelt – sie werden aber unterschiedlich berechnet:
- • Übergangsgeld (§ 66 SGB IX): bei medizinischer Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben; 80 % Regelentgelt (max. Netto), davon 68 % / 75 %; Deckel = BBG Rentenversicherung (8.450 €/Monat 2026).
- • Krankengeld (§ 47 SGB V): bei Arbeitsunfähigkeit; 70 % Brutto, max. 90 % Netto; Deckel = BBG Krankenversicherung (5.812,50 €/Monat 2026).
Den anderen Fall berechnen Sie mit dem Krankengeld-Rechner 2026.
Wichtiger Hinweis
Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung bildet die gesetzliche Formel nach §§ 66–68 SGB IX (für die Rentenversicherung über § 21 SGB VI) vereinfacht ab. Der tatsächliche Zahlbetrag wird vom zuständigen Reha-Träger (Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung oder Bundesagentur für Arbeit) festgesetzt und kann abweichen, u. a. wegen der genauen Ermittlung des Regelentgelts und Nettoarbeitsentgelts nach § 67 SGB IX, Mindestbeträgen nach § 68 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), Kontinuität der Bemessungsgrundlage (§ 69 SGB IX) sowie Anrechnung von sonstigem Einkommen. Dieser Rechner betrifft ausschließlich das Übergangsgeld bei medizinischer Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe (SGB IX/SGB VI) – NICHT das Übergangsgeld für ausscheidende Politiker oder Beamte. Übergangsgeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Beitragssätzen, Leistungsbeträgen und Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Jahres 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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