Pflegegeld-Rechner

Leistungen der Pflegekasse je Pflegegrad.

Gesundheit & PflegeRechenjahr 2028

Eingaben & Ergebnis

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Ihre monatlichen Pflegeleistungen

520 €pro Monat

Pflegegrad 2Pflegegeld

Pflegegeld
347 €
Sachleistungen
0 €
Entlastungsbetrag
131 €
Pflegehilfsmittel
42 €

Jahresübersicht Pflegegrad 2

Monatliche Leistungen (×12)
Pflegegeld4.164,00 €
Entlastungsbetrag1.572,00 €
Pflegehilfsmittel (Verbrauch)504,00 €
Zusätzliche jährliche Leistungen
Verhinderungspflege(bis zu)1.685,00 €
Kurzzeitpflege(bis zu)1.854,00 €
Gemeinsamer Jahresbetragkombinierbar für beide Leistungen3.539,00 €
Gesamtleistungen pro Jahr9.779 €

Pflegegeld-Tabelle 2025/2026

PflegegradPflegegeldSachleistungenTagespflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2347 €796 €721 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.357 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.685 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.085 €

Stand: Januar 2025 (keine Erhöhung 2026). Nächste geplante Anpassung: 01.01.2028.

Pflicht-Beratung nach § 37.3 SGB XI

Als Pflegegeld-Empfänger müssen Sie 2× pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch durchführen lassen:

  • Pflegegrad 2 oder 3: Einmal pro Halbjahr (2× im Jahr)
  • Pflegegrad 4 oder 5: Einmal pro Quartal (4× im Jahr)

Bei Versäumnis kann das Pflegegeld zunächst um die Hälfte und bei wiederholtem Versäumnis ganz gekürzt werden.

ℹ So funktioniert das Pflegegeld

  • Für häusliche Pflege: Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden
  • Freie Verwendung: Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet oder an Pflegepersonen weitergegeben werden
  • Kombinationsleistung: Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt
  • Tagespflege separat: Das Budget für Tages-/Nachtpflege ist eigenständig und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet
  • Steuerfrei: Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet
  • Rentenversicherung: Pflegepersonen werden in der Rentenversicherung versichert (bei mind. 10 Std./Woche Pflege)

Weitere Pflegeleistungen

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

Für Betreuung & Haushaltshilfe (alle Pflegegrade)

Pflegehilfsmittel

42 €/Monat

Für Verbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel

Verhinderungspflege

1.685 €/Jahr

Wenn Pflegeperson verhindert ist (ab PG 2)

Kurzzeitpflege

1.854 €/Jahr

Vorübergehende stationäre Pflege (ab PG 2)

Wohnraumanpassung

4.180 €

Einmalig pro Maßnahme (z.B. barrierefreies Bad)

Wichtige Hinweise

  • Antrag stellen: Pflegegeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden – ein formloser Antrag genügt zunächst
  • MD-Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) prüft den Pflegegrad bei einem Hausbesuch
  • Rückwirkend: Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht ab Feststellung des Pflegegrads
  • Höherstufung: Bei Verschlechterung kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden
  • Krankenhaus/Reha: Bei Krankenhausaufenthalt wird Pflegegeld bis zu 28 Tage weitergezahlt
  • Widerspruch: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen

Zuständige Behörde

Ihre Pflegekasse

Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angebunden. Den Antrag stellen Sie dort – ein Anruf, E-Mail oder Brief genügt zunächst.

Pflegetelefon

030 / 340 60 66 - 02

Bundesministerium für Familie

Informationsportal

BMG Pflegeinfos

Für den Antrag benötigen Sie:

  • • Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
  • • Formloser Antrag auf Pflegeleistungen
  • • Ggf. Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen beantragen

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Pflegegeldsätzen je Pflegegrad 2028 bei häuslicher Pflege ohne Pflegedienst. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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