Krankengeld-Rechner

Höhe und Dauer des Krankengeldes.

Gesundheit & PflegeRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

1.000 €4.500 €8.000 €
35Jahre

ℹ Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung

90Tage
1 Tag3 Monate72 Wochen max.

= 3 Monate und 0 Tage (12 Wochen)

Ihr voraussichtliches Krankengeld

1.879 €netto / Monat

Das sind 62,64 € pro Tag (72,00 € brutto)

Brutto / Monat
2.160 €
Einkommensverlust
521 €
Bei 90 Tagen Krankheit5.638 €

Gesamtes Netto-Krankengeld nach Sozialabgaben

Zeitlicher Ablauf bei Krankheit

1

Woche 1-6: Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber zahlt 100% Ihres Gehalts weiter.

Basis: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

2

Ab Woche 7: Krankengeld

Die Krankenkasse zahlt 1.879 €/Monat(ca. 78,3 % Ihres Nettos).

Basis: § 44 SGB V – Krankengeld

3

Max. Woche 78: Ende Krankengeld

Nach 78 Wochen (72 + 6) endet der Anspruch. Danach ggf. Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente.

Sperrfrist: 3 Jahre für dieselbe Krankheit

Berechnungsdetails

Berechnungsgrundlage
Bruttogehalt (monatlich)3.500,00 €
Regelentgelt (max. BBG)3.500,00 €
Tagesbrutto (÷ 30 Tage)116,67 €
Krankengeld-Brutto
70% vom Tagesbrutto81,67 €
90% vom Tagesnetto72,00 €
= Krankengeld brutto / Tag(Netto-Grenze)72,00 €
Abzüge (Sozialversicherung)
− Rentenversicherung (9,3%)6,70 €
− Arbeitslosenversicherung (1,3%)0,94 €
− Pflegeversicherung (2,4 %)1,73 €
= Summe Abzüge / Tag9,36 €
Krankengeld netto / Tag62,64 €
Krankengeld netto / Monat (×30)1.879,20 €

ℹ So funktioniert Krankengeld

  • 70% vom Brutto: Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts
  • Max. 90% vom Netto: Das Krankengeld darf 90% des Nettoentgelts nicht übersteigen
  • BBG-Deckel: Nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) wird berücksichtigt
  • Ab Tag 43: Krankengeld wird erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt
  • Max. 78 Wochen: Bezugsdauer für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren
  • Mit Abzügen: Auf Krankengeld werden RV, AV und PV abgezogen (Arbeitnehmeranteil)

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Krankenversicherte mit Krankengeldanspruch:

  • • Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • • Arbeitslose mit ALG I
  • • Bezieher von Kurzarbeitergeld
  • • Freiwillig Versicherte (mit Wahltarif Krankengeld)

Kein Krankengeld erhalten:

  • • Familienversicherte (kein eigenes Einkommen)
  • • Privatversicherte (separate Krankentagegeld-Versicherung)
  • • Rentner
  • • Minijobber ohne Krankengeld-Wahltarif
  • • Selbstständige ohne Wahltarif

Wichtige Hinweise

  • AU-Bescheinigung: Krankschreibung muss lückenlos vorliegen – Folgebescheinigung vor Ablauf holen!
  • Krankmeldung: Arbeitgeber und Krankenkasse müssen unverzüglich informiert werden
  • Blockfrist: Nach 78 Wochen Krankengeld muss 3 Jahre gewartet werden, bevor für dieselbe Krankheit erneut Anspruch besteht
  • Aussteuerung: Nach Ende des Krankengeldes droht Kündigung – frühzeitig um ALG oder Reha kümmern
  • Nebenverdienst: Während Krankengeldbezug ist Arbeit grundsätzlich untersagt (Ausnahmen möglich)

Zuständige Behörde

Ihre gesetzliche Krankenkasse

Krankengeld wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Diese wird automatisch vom Arbeitgeber nach 6 Wochen informiert.

Krankenkassen-Hotline

Kontaktdaten auf Ihrer Versichertenkarte

Online-Services

GKV-Spitzenverband

Benötigte Unterlagen

  • • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
  • • Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber
  • • Ggf. Antrag auf Krankengeld (bei einigen Kassen)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze 2026, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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