Gesundheit & Pflege
Verhinderungspflege-Rechner
Budget für die Ersatzpflege.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Bereits genutzt in diesem Kalenderjahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ein gemeinsames Budget von 3.539 €. Tragen Sie ein, was Sie in diesem Jahr schon abgerufen haben.
Verfügbares Rest-Budget (gemeinsamer Jahresbetrag)
von 3.539 € gemeinsamem Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege), Pflegegrad 3
Berechnungsdetails
ℹ So funktioniert das gemeinsame Budget
- Ein gemeinsamer Topf: Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a). Sie können ihn flexibel aufteilen.
- Zwei Wochen-Grenzen: Verhinderungspflege maximal 8 Wochen, Kurzzeitpflege maximal 8 Wochen je Kalenderjahr – die Wochen zählen getrennt, das Geld teilen sie sich.
- Halbes Pflegegeld läuft weiter: Während VP oder KZP wird die Hälfte des Pflegegeldes je bis zu 8 Wochen weitergezahlt (§ 37 Abs. 2).
- Keine Vorpflegezeit mehr: Die frühere 6-Monats-Wartezeit für Verhinderungspflege ist zum 01.07.2025 entfallen.
Wichtige Hinweise
- •Näherung: Dieser Rechner bildet die Budget-Obergrenzen ab. Erstattet werden nur tatsächlich entstandene, nachgewiesene Kosten – die Pflegekasse entscheidet verbindlich.
- •Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag – nur der Entlastungsbetrag (§ 45b) steht zur Verfügung.
- •Entlastungsbetrag für Verhinderungspflege: Ausdrücklich ist § 45b nur für Kurzzeitpflege genannt; eine Umwidmung für Verhinderungspflege ist gesondert mit der Pflegekasse zu klären.
Schätzung – keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächliche Bewilligung und Höhe der Leistungen legt Ihre Pflegekasse verbindlich fest. Rechtsstand: Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI ab 01.07.2025.
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Beitragssätzen, Leistungsbeträgen und Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Jahres 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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