Notarkosten-Rechner
Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis.
Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2025
Eingaben & Ergebnis
Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)
≈ 1.47% vom Kaufpreis
Notarkosten (brutto)
3.491 €
Grundbuchkosten
1.613 €
Detaillierte Kostenaufstellung
Notarkosten
Beurkundung Kaufvertrag
2× Gebühr auf 350.000 €
Vollzugstätigkeit
0.5× Gebühr auf 350.000 €
Betreuungstätigkeit
0.5× Gebühr auf 350.000 €
Grundschuldbeurkundung
1× Gebühr auf 280.000 €
Vollzug Grundschuld
0.5× Gebühr auf 280.000 €
Grundbuchkosten
Eigentumsumschreibung (Grundbuch)
1× Gebühr auf 350.000 €
Auflassungsvormerkung (Grundbuch)
0.5× Gebühr auf 350.000 €
Grundschuldeintragung (Grundbuch)
1× Gebühr auf 280.000 €
ℹ Grundbuchkosten sind keine MwSt-pflichtig (staatliche Gebühren)
GNotKG Tabelle B – Einfache Gebühr
Die Notarkosten basieren auf dem Geschäftswert und werden mit verschiedenen Faktoren multipliziert (z.B. 2,0 für Beurkundung).
| Geschäftswert | Einfache Gebühr |
|---|---|
| 100.000 € | 273,00 € |
| 200.000 € | 435,00 € |
| 300.000 € | 635,00 € |
| 400.000 € | 785,00 € |
| 500.000 € | 935,00 € |
| Ihr Wert: 350.000 € | 685,00 € |
ℹ So funktioniert's
- Notarkosten sind gesetzlich festgelegt im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)
- Alle Notare in Deutschland berechnen die gleichen Gebühren
- Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Kaufpreis)
- Grundbuchkosten werden vom Amtsgericht erhoben (MwSt-frei)
- Bei Finanzierung: Zusätzliche Kosten für Grundschuldbestellung
Zuständige Stellen
Grundbuchamt (Amtsgericht)
Für die Eintragung im Grundbuch (Eigentum & Grundschuld)
Wichtige Hinweise
Keine Verhandlung möglich!
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen.
Käufer zahlt Notar- und Grundbuchkosten
Bei einem Immobilienkauf trägt üblicherweise der Käufer alle Kosten für Notar und Grundbuch.
Zusätzliche Kosten möglich
Bei komplexen Verträgen (z.B. Erbbaurecht, Teilungserklärung) können weitere Gebühren anfallen.
Löschung alter Grundschulden
Wenn der Verkäufer noch eine Grundschuld hat, kommen ggf. Löschungskosten hinzu (ca. 0,5 Gebühr).
Ablauf beim Notar
- 1
Kaufvertrag vorbereiten
Notar erstellt Entwurf (mind. 2 Wochen vor Termin bei Verbrauchern)
- 2
Beurkundungstermin
Notar liest Vertrag vor, beantwortet Fragen, alle unterschreiben
- 3
Auflassungsvormerkung
Notar beantragt Eintragung im Grundbuch als Sicherheit
- 4
Fälligkeitsmitteilung
Notar bestätigt, dass Kaufpreis gezahlt werden kann
- 5
Eigentumsumschreibung
Nach Kaufpreiszahlung: Eintragung als neuer Eigentümer
Quellen
Stand: Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) · Alle Angaben ohne Gewähr
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit gleichbleibendem Sollzins über die eingegebene Zinsbindung, monatlich nachschüssiger Zahlweise und ohne Wertänderung der Immobilie. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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