Grundsteuer-Rechner

Grundsteuer nach neuem Bundes- oder Landesmodell.

Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell (Ertragswertverfahren)

€/m²

Durchschnittswert für Nordrhein-Westfalen. Ermitteln Sie Ihren genauen Wert im BORIS-Portal.

Alter: 36 Jahre (Altersabschlag wird berücksichtigt)

%

Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen: 573%

Ihre neue Grundsteuer (seit 2025)

393,08 €/ Jahr

Das sind 32,76 € pro Monat bzw. 98,27 € pro Quartal.

Pro Monat
32,76 €
Pro Quartal
98,27 €

Modell: Bundesmodell (Ertragswert)

Hebesatz: 500% (Gemeinde-spezifisch)

Berechnungsweg

Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche)200 € × 500 m² = 100.000 €
Gebäudewert (vereinfacht, Alter: 36 J.)153.600 €
Grundsteuerwert (Summe)253.600 €
× Steuermesszahl (0,31‰)= 78,62 €
× Hebesatz (500%)= 393,08 € / Jahr

Grundsteuermessbetrag: 78,62 €

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Bescheid festgesetzt.

ℹ So funktioniert die neue Grundsteuer (seit 2025)

  • Reform ab 2025: Die neue Grundsteuer gilt bundesweit seit dem 1. Januar 2025
  • Drei-Stufen-Berechnung: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
  • Unterschiedliche Modelle: 11 Länder nutzen das Bundesmodell, 5 Länder eigene Modelle
  • Aufkommensneutral: Die Reform soll insgesamt nicht mehr Steuern bringen – aber individuelle Belastungen ändern sich
  • Zahlung: Grundsteuer wird vierteljährlich fällig (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)
  • Umlagefähig: Vermieter können die Grundsteuer auf Mieter umlegen (Nebenkosten)

Die drei Grundsteuer-Modelle

Bundesmodell (11 Bundesländer)

Berechnung nach Ertragswert: Bodenrichtwert, Gebäudealter, Wohnfläche und Mietniveau fließen ein. Wohngrundstücke haben niedrigere Messzahlen (0,31‰) als Gewerbe (0,34‰).

Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Bodenwertmodell (Baden-Württemberg)

Nur der Bodenwert zählt (Bodenrichtwert × Fläche). Gebäude werden nicht bewertet. Einfach, aber benachteiligt Grundstücke in teuren Lagen.

Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen)

Berechnung nur nach Flächen mit Äquivalenzzahlen: Grundstück × 0,04€/m² + Gebäude × 0,50€/m². Bei Wohnnutzung 30% Abschlag effektiv 0,35€/m². Wert und Lage spielen keine Rolle.

Wichtige Hinweise

  • Schätzung: Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Der tatsächliche Bescheid vom Finanzamt kann abweichen.
  • Bodenrichtwert prüfen: Ihren exakten Bodenrichtwert finden Sie im BORIS-Portal.
  • Hebesätze ändern sich: Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze seit der Reform angepasst – informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
  • Einspruch möglich: Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
  • Grundsteuererklärung: Die Erklärung musste bis 31.01.2023 abgegeben werden. Wer nicht abgegeben hat, wurde geschätzt.

Zuständige Behörden

Finanzamt (Grundsteuerwert)

Das Finanzamt am Ort des Grundstücks ermittelt den Grundsteuerwert und erlässt den Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid.

Gemeinde/Stadtkasse (Grundsteuerbescheid)

Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz und erlässt den endgültigen Grundsteuerbescheid. Hierhin zahlen Sie.

Finanzamt-Hotline

Bei Fragen zum Grundsteuerwertbescheid wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Telefonnummern finden Sie auf dem Bescheid oder unter bzst.de

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Womit diese Rechnung arbeitet

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