Immobilie & Finanzierung
Grundsteuer-Rechner
Grundsteuer nach neuem Bundes- oder Landesmodell.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell (Ertragswertverfahren)
Durchschnittswert für Nordrhein-Westfalen. Ermitteln Sie Ihren genauen Wert im BORIS-Portal.
Alter: 36 Jahre (Altersabschlag wird berücksichtigt)
Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen: 573%
Ihre neue Grundsteuer (seit 2025)
Das sind 32,76 € pro Monat bzw. 98,27 € pro Quartal.
Modell: Bundesmodell (Ertragswert)
Hebesatz: 500% (Gemeinde-spezifisch)
Berechnungsweg
Grundsteuermessbetrag: 78,62 €
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Bescheid festgesetzt.
ℹ So funktioniert die neue Grundsteuer (seit 2025)
- Reform ab 2025: Die neue Grundsteuer gilt bundesweit seit dem 1. Januar 2025
- Drei-Stufen-Berechnung: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
- Unterschiedliche Modelle: 11 Länder nutzen das Bundesmodell, 5 Länder eigene Modelle
- Aufkommensneutral: Die Reform soll insgesamt nicht mehr Steuern bringen – aber individuelle Belastungen ändern sich
- Zahlung: Grundsteuer wird vierteljährlich fällig (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)
- Umlagefähig: Vermieter können die Grundsteuer auf Mieter umlegen (Nebenkosten)
Die drei Grundsteuer-Modelle
Bundesmodell (11 Bundesländer)
Berechnung nach Ertragswert: Bodenrichtwert, Gebäudealter, Wohnfläche und Mietniveau fließen ein. Wohngrundstücke haben niedrigere Messzahlen (0,31‰) als Gewerbe (0,34‰).
Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Bodenwertmodell (Baden-Württemberg)
Nur der Bodenwert zählt (Bodenrichtwert × Fläche). Gebäude werden nicht bewertet. Einfach, aber benachteiligt Grundstücke in teuren Lagen.
Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen)
Berechnung nur nach Flächen mit Äquivalenzzahlen: Grundstück × 0,04€/m² + Gebäude × 0,50€/m². Bei Wohnnutzung 30% Abschlag effektiv 0,35€/m². Wert und Lage spielen keine Rolle.
Wichtige Hinweise
- •Schätzung: Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Der tatsächliche Bescheid vom Finanzamt kann abweichen.
- •Bodenrichtwert prüfen: Ihren exakten Bodenrichtwert finden Sie im BORIS-Portal.
- •Hebesätze ändern sich: Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze seit der Reform angepasst – informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
- •Einspruch möglich: Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
- •Grundsteuererklärung: Die Erklärung musste bis 31.01.2023 abgegeben werden. Wer nicht abgegeben hat, wurde geschätzt.
Zuständige Behörden
Finanzamt (Grundsteuerwert)
Das Finanzamt am Ort des Grundstücks ermittelt den Grundsteuerwert und erlässt den Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid.
Gemeinde/Stadtkasse (Grundsteuerbescheid)
Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz und erlässt den endgültigen Grundsteuerbescheid. Hierhin zahlen Sie.
BORIS-Portal
Bodenrichtwerte abrufenFinanzamt-Hotline
Bei Fragen zum Grundsteuerwertbescheid wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Telefonnummern finden Sie auf dem Bescheid oder unter bzst.de
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit gleichbleibendem Sollzins über die eingegebene Zinsbindung, monatlich nachschüssiger Zahlweise und ohne Wertänderung der Immobilie. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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