Miteigentumsanteil-Rechner
Anteile am Gemeinschaftseigentum.
Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Schnellmodus: Wohnfläche Ihrer Einheit und Gesamtwohnfläche aller Einheiten eingeben.
Verteilung nach Miteigentumsanteil gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG (sofern nicht abweichend beschlossen).
Geschätzter Miteigentumsanteil (MEA)
entspricht 40,00 % am gemeinschaftlichen Eigentum
So wird gerechnet
Anteil in Tausendstel = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 1.000
Anteil in Prozent = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 100
Kostenanteil = Gesamtkosten × (Tausendstel ÷ 1.000) (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG)
Hinweis: Die Flächenformel ist nur die übliche Schätzung. Verbindlich ist der in der Teilungserklärung festgelegte und im Grundbuch eingetragene Anteil.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Der Miteigentumsanteil (MEA) wird rechtlich verbindlich in der Teilungserklärung (§ 8 WEG) festgelegt und als Bruchteil im Grundbuch eingetragen (§ 47 GBO) – meist nach Wohnfläche, aber nicht zwingend; ebenso können nach Verkehrswert oder umbautem Raum bemessene Anteile gelten. Maßgeblich ist allein der in Teilungserklärung und Grundbuch eingetragene Wert. Dieser Rechner berechnet nur die übliche flächenanteilige Schätzung (Wohnfläche der Einheit ÷ Gesamtwohnfläche × 1.000). Auch die Kostenverteilung erfolgt nur regelmäßig nach MEA (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG); abweichende Verteilungsschlüssel können beschlossen werden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen
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Womit diese Rechnung arbeitet
Flächenanteilige Schätzung: Anteil = Wohnfläche der Einheit / Summe aller Wohnflächen, dargestellt in Tausendstel und Prozent, optional auf die Gesamtkosten umgelegt. Verbindlich ist allein die Teilungserklärung (§ 8 WEG) bzw. der Grundbucheintrag (§ 47 GBO); das WEG schreibt keine Formel vor, auch Verkehrswert oder umbauter Raum sind zulässige Maßstäbe.
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