Miteigentumsanteil-Rechner

Anteile am Gemeinschaftseigentum.

Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Berechnungsmodus

Schnellmodus: Wohnfläche Ihrer Einheit und Gesamtwohnfläche aller Einheiten eingeben.

Verteilung nach Miteigentumsanteil gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG (sofern nicht abweichend beschlossen).

Geschätzter Miteigentumsanteil (MEA)

400/1.000-tel

entspricht 40,00 % am gemeinschaftlichen Eigentum

Kostenanteil (Hausgeld) p. a.4.800,00 €

So wird gerechnet

Anteil in Tausendstel = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 1.000

Anteil in Prozent = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 100

Kostenanteil = Gesamtkosten × (Tausendstel ÷ 1.000)  (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG)

Hinweis: Die Flächenformel ist nur die übliche Schätzung. Verbindlich ist der in der Teilungserklärung festgelegte und im Grundbuch eingetragene Anteil.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Der Miteigentumsanteil (MEA) wird rechtlich verbindlich in der Teilungserklärung (§ 8 WEG) festgelegt und als Bruchteil im Grundbuch eingetragen (§ 47 GBO) – meist nach Wohnfläche, aber nicht zwingend; ebenso können nach Verkehrswert oder umbautem Raum bemessene Anteile gelten. Maßgeblich ist allein der in Teilungserklärung und Grundbuch eingetragene Wert. Dieser Rechner berechnet nur die übliche flächenanteilige Schätzung (Wohnfläche der Einheit ÷ Gesamtwohnfläche × 1.000). Auch die Kostenverteilung erfolgt nur regelmäßig nach MEA (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG); abweichende Verteilungsschlüssel können beschlossen werden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Alle Angaben ohne Gewähr.

FemininFinance · Teilen

Teilen erzeugt einen Link, in dem deine eingegebenen Werte enthalten sind.

Passend zu deinem Ergebnis

Finanz-Inventar als PDF

Das Handout zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen: alle Verträge, Konten und Absicherungen auf einen Blick. Kostenlos, ohne E-Mail-Abfrage.

Finanz-Inventar herunterladen (PDF)

Wenn du willst, schicken wir dir das Inventar zusätzlich per Mail. Nötig ist das nicht.

Womit diese Rechnung arbeitet

Flächenanteilige Schätzung: Anteil = Wohnfläche der Einheit / Summe aller Wohnflächen, dargestellt in Tausendstel und Prozent, optional auf die Gesamtkosten umgelegt. Verbindlich ist allein die Teilungserklärung (§ 8 WEG) bzw. der Grundbucheintrag (§ 47 GBO); das WEG schreibt keine Formel vor, auch Verkehrswert oder umbauter Raum sind zulässige Maßstäbe.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Unsicher, was dein Ergebnis für dich bedeutet?

Wir ordnen deine Zahlen gemeinsam mit dir ein – ohne Verpflichtung.

Ergebnis persönlich einordnen lassen

Erstgespräch buchen · 30 Min.

Weitere passende Rechner