Immobilie & Finanzierung

Miteigentumsanteil-Rechner

Anteile am Gemeinschaftseigentum.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Berechnungsmodus

Schnellmodus: Wohnfläche Ihrer Einheit und Gesamtwohnfläche aller Einheiten eingeben.

Verteilung nach Miteigentumsanteil gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG (sofern nicht abweichend beschlossen).

Geschätzter Miteigentumsanteil (MEA)

400/1.000-tel

entspricht 40,00 % am gemeinschaftlichen Eigentum

Kostenanteil (Hausgeld) p. a.4.800,00 €

So wird gerechnet

Anteil in Tausendstel = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 1.000

Anteil in Prozent = (Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche) × 100

Kostenanteil = Gesamtkosten × (Tausendstel ÷ 1.000)  (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG)

Hinweis: Die Flächenformel ist nur die übliche Schätzung. Verbindlich ist der in der Teilungserklärung festgelegte und im Grundbuch eingetragene Anteil.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Der Miteigentumsanteil (MEA) wird rechtlich verbindlich in der Teilungserklärung (§ 8 WEG) festgelegt und als Bruchteil im Grundbuch eingetragen (§ 47 GBO) – meist nach Wohnfläche, aber nicht zwingend; ebenso können nach Verkehrswert oder umbautem Raum bemessene Anteile gelten. Maßgeblich ist allein der in Teilungserklärung und Grundbuch eingetragene Wert. Dieser Rechner berechnet nur die übliche flächenanteilige Schätzung (Wohnfläche der Einheit ÷ Gesamtwohnfläche × 1.000). Auch die Kostenverteilung erfolgt nur regelmäßig nach MEA (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG); abweichende Verteilungsschlüssel können beschlossen werden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Alle Angaben ohne Gewähr.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Flächenanteilige Schätzung: Anteil = Wohnfläche der Einheit / Summe aller Wohnflächen, dargestellt in Tausendstel und Prozent, optional auf die Gesamtkosten umgelegt. Verbindlich ist allein die Teilungserklärung (§ 8 WEG) bzw. der Grundbucheintrag (§ 47 GBO); das WEG schreibt keine Formel vor, auch Verkehrswert oder umbauter Raum sind zulässige Maßstäbe.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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