Mietpreisbremse-Rechner

Zulässige Miete bei Neuvermietung.

Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2029

Eingaben & Ergebnis

Bayern: Mietpreisbremse gilt bis 31.12.2029 in 285 Städten/Gemeinden

z.B. München, Regensburg, Ingolstadt, Augsburg, Würzburg

€/m²
4 €/m²15 €/m²25 €/m²

Tipp: Die ortsübliche Vergleichsmiete finden Sie im Mietspiegel Ihrer Stadt oder online.

€/m²

Ausnahmen prüfen

Mietpreisbremse-Prüfung

Miete überschreitet die zulässige Grenze!
Maximal zulässig
11,00 €/m²
715,00 €/Monat
Ihre Miete
12,00 €/m²
780,00 €/Monat
Mögliche Ersparnis bei Rüge
65,00 €/Monat
780,00 €/Jahr

Berechnung im Detail

Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)10,00 €/m²
+ 10% Aufschlag (Mietpreisbremse)+ 1,00 €/m²
= Maximal zulässige Miete11,00 €/m²
Ihre aktuelle Kaltmiete12,00 €/m²
Überschreitung über Mietspiegel+20.0%
Differenz (zu viel pro m²)+1,00 €/m²
Zu viel gezahlte Miete (monatlich)65,00 €

Visuelle Darstellung

Mietspiegel (10,00 €/m²)
+10% zulässig
Überschreitung
Ihre Miete

Was können Sie tun?

  1. 1.Rüge schreiben: Schriftlich gegenüber dem Vermieter die zu hohe Miete beanstanden (per E-Mail oder Brief ausreichend)
  2. 2.Differenz einbehalten: Ab dem Zeitpunkt der Rüge können Sie die Miete kürzen (nur den über der Grenze liegenden Teil)
  3. 3.Rückzahlung fordern: Zu viel gezahlte Miete kann ab der Rüge zurückgefordert werden
  4. 4.Bei Ablehnung: Mieterverein oder Rechtsanwalt einschalten, ggf. Dienstleister wie Conny nutzen

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Neubauwohnung

Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden

Umfassende Modernisierung

Nach umfassender Modernisierung (ca. 1/3 der Neubaukosten) – nur erste Vermietung

Höhere Vormiete

Wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat (Auskunftspflicht)

Sozialwohnungen

Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen anderen Regelungen

Wichtig: Der Vermieter muss Sie vor Vertragsschluss über Ausnahmen informieren (z.B. Neubau, Modernisierung, Vormiete). Ohne diese Information gelten die Ausnahmen erst 2 Jahre nach nachträglicher Mitteilung!

Mietpreisbremse nach Bundesland

BundeslandStatusGültig bis
Baden-Württemberg130 Gebiete31.12.2026
Bayern285 Gebiete31.12.2029
Berlin1 Gebiete31.12.2029
Brandenburg36 Gebiete31.12.2029
Bremen1 Gebiete31.12.2029
Hamburg1 Gebiete31.12.2029
Hessen49 Gebiete25.11.2026
Mecklenburg-Vorpommern2 Gebiete30.09.2028
Niedersachsen57 Gebiete31.12.2029
Nordrhein-Westfalen57 Gebiete31.12.2029
Rheinland-Pfalz7 Gebiete31.12.2029
SaarlandKeine-
Sachsen2 Gebiete30.06.2027
Sachsen-AnhaltKeine-
Schleswig-HolsteinKeine-
Thüringen2 Gebiete31.12.2027

Stand: Januar 2026. Die Mietpreisbremse gilt in 627 Städten und Gemeinden – etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

ℹ Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie wurde 2015 eingeführt und gilt bis Ende 2029.

Die Grundregel:

Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Durchschnittswert für vergleichbare Wohnungen am gleichen Standort. Sie können sie ermitteln über:

  • Mietspiegel: Viele Städte veröffentlichen offizielle Mietspiegel
  • Mietdatenbank: Z.B. beim Mieterverein
  • Sachverständigengutachten: Bei Streitfällen

Wie kann ich die Mietpreisbremse durchsetzen?

  1. Mietspiegel Ihrer Stadt prüfen
  2. Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ermitteln
  3. Prüfen, ob Ihre Miete mehr als 10% darüber liegt
  4. Schriftliche Rüge an den Vermieter senden
  5. Ab Zugang der Rüge können Sie die Miete kürzen

Wichtige Hinweise

  • Nur Neuvermietung: Die Mietpreisbremse gilt nur bei neuen Mietverträgen, nicht für bestehende Mietverhältnisse
  • Rüge erforderlich: Ohne schriftliche Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete nicht zurückfordern
  • Keine Rückwirkung: Rückforderung erst ab dem Zeitpunkt der Rüge möglich
  • Gebiet prüfen: Nicht alle Städte eines Bundeslandes haben die Mietpreisbremse – prüfen Sie die genaue Liste
  • Keine Behörde: Es gibt keine Aufsichtsbehörde – Sie müssen selbst aktiv werden

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit gleichbleibendem Sollzins über die eingegebene Zinsbindung, monatlich nachschüssiger Zahlweise und ohne Wertänderung der Immobilie. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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