Mietkaution-Rechner

Zulässige Höhe und Verzinsung der Kaution.

Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

200 €1.500 €3.000 €
Zinssatz (p.a.)
%

Aktueller Durchschnitt 2025/2026: ca. 0,5% p.a.

Ihre Mietkaution

2.250,00 €

3 × 750,00 € Kaltmiete

Mietdauer
0 Monate
(0.0 Jahre)
Zinserträge
+0,00 €
Rückzahlung bei Auszug:2.250,00 €

Kaution 2.250,00 € + Zinsen 0,00 €

Berechnungsdetails

Monatliche Kaltmiete750,00 €
Maximale Kaution (§551 BGB)2.250,00 €
Vereinbarte Kaution2.250,00 €
Mietbeginn01.08.2026
Berechnet bis10.08.2026
Mietdauer0 Monate
Zinssatz (p.a.)0,50 %
Aufgelaufene Zinsen+0,00 €
Gesamtrückzahlung2.250,00 €

Gesetzliche Regelungen (§551 BGB)

  • Höchstgrenze: Maximal 3 Monats-Kaltmieten (ohne Nebenkosten). Eine höhere Kaution ist unwirksam.
  • Ratenzahlung: Sie dürfen die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Anlage: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen.
  • Verzinsung: Die Kaution muss zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinst werden.
  • Zinsen gehören Ihnen: Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Rückzahlung der Kaution

  • Frist: Der Vermieter hat nach Mietende eine "angemessene Prüfungsfrist" – in der Regel 3-6 Monate, maximal 12 Monate (BGH-Rechtsprechung).
  • Abrechnung: Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen (offene Miete, Nebenkostenabrechnung, Schäden) von der Kaution abziehen.
  • Zinsen: Bei Rückzahlung erhalten Sie die Kaution inklusivealler aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen.
  • Verjährung: Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach 3 Jahren (ab Kenntnis des Anspruchs).
  • Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug mit Fotos und Übergabeprotokoll!

Wichtige Hinweise

  • Keine Verrechnung: Sie dürfen die letzte Miete nicht einfach mit der Kaution "verrechnen" – das ist ein Kündigungsgrund!
  • Kautionskonto: Fragen Sie Ihren Vermieter nach dem Nachweis der korrekten Anlage auf einem separaten Konto.
  • Insolvenz: Bei Insolvenz des Vermieters ist Ihre Kaution geschützt, wenn sie ordnungsgemäß angelegt wurde.
  • Alternativen: Statt Barkaution sind auch Mietkautionsbürgschaften oder Bankbürgschaften möglich.
  • Niedrigzinsphase: In der aktuellen Niedrigzinsphase sind die Zinserträge minimal – aber sie gehören trotzdem Ihnen!

Beratung & Hilfe

Mieterverein

Bei Streitigkeiten um die Kaution hilft Ihr örtlicher Mieterverein mit Rechtsberatung und ggf. Rechtsschutz.

Ihre Rechte nach §551 BGB

  • • Kaution max. 3 Monats-Kaltmieten
  • • Ratenzahlung in 3 Monatsraten möglich
  • • Getrennte Anlage vom Vermieter-Vermögen
  • • Verzinsung mit Zinsen für Spareinlagen (3 Mo. Kündigungsfrist)
  • • Zinsen gehören dem Mieter

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit gleichbleibendem Sollzins über die eingegebene Zinsbindung, monatlich nachschüssiger Zahlweise und ohne Wertänderung der Immobilie. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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