Maklerkosten-Rechner

Provision und ihre Aufteilung.

Immobilie & FinanzierungRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Maklerkosten-Rechner 2026

Seit Dezember 2020 gilt das neue Maklerrecht: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer maximal 50% der Maklerprovision. Berechnen Sie hier Ihre Kosten nach Bundesland.

50.000 €750.000 €1,5 Mio €

Ihre Maklerkosten als Käufer

14.280 €

Das sind 3,57 % des Kaufpreises

Kaufpreis
400.000 €
Gesamte Provision
28.560 €

Aufteilung der Maklerkosten

Käuferanteil(Das zahlen Sie)
14.280 €3,57 %
Netto: 12.000 €MwSt: 2.280 €
Verkäuferanteil
14.280 €3,57 %
Netto: 12.000 €MwSt: 2.280 €
Makler erhält insgesamt
28.560 €7,14 %
Netto: 24.000 €MwSt (19%): 4.560 €

Maklerprovisionen nach Bundesland 2026

BundeslandGesamtKäuferVerkäufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Bremen5,95 %2,98 %2,98 %
Hamburg6,25 %3,13 %3,13 %
Hessen5,95 %2,98 %2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,98 %2,98 %
Niedersachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %
Hinweis: Die angegebenen Provisionen sind marktübliche Richtwerte inklusive 19% MwSt. Die tatsächliche Provision ist frei verhandelbar.

Was zahle ich bei verschiedenen Kaufpreisen?

KaufpreisIhr Anteil (3,57 %)Gesamte Provision
200.000 €7.140 €14.280 €
300.000 €10.710 €21.420 €
400.000 €14.280 €28.560 €
500.000 €17.850 €35.700 €
750.000 €26.775 €53.550 €
1.000.000 €35.700 €71.400 €

Das Maklergesetz seit Dezember 2020

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a-d BGB) gilt seit dem 23. Dezember 2020 und schützt Käufer vor überhöhten Maklerkosten:

50:50-Regelung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer maximal die Hälfte der vereinbarten Provision.
Verkäufer-Prinzip: Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, muss er die komplette Provision allein tragen.
Textform erforderlich: Der Maklervertrag muss in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden.
Fälligkeit: Die Provision des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat.

Nicht betroffen: Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke und Mietobjekte (hier gilt das Bestellerprinzip).

Tipps zum Sparen bei Maklerkosten

  • Provision verhandeln: Die Maklerprovision ist nicht festgeschrieben – viele Makler geben Rabatt!
  • Provisionsfrei suchen: Auf ImmoScout24, Immowelt & Co. nach "provisionsfrei" filtern.
  • Direktkauf vom Bauträger: Bei Neubauten ist oft keine Maklerprovision fällig.
  • Fragen Sie den Verkäufer: Bitten Sie um eine Verkäufer-Alleinbeauftragung – dann zahlen Sie nichts!
  • Maklervertrag prüfen: Achten Sie auf die genaue Provisionsvereinbarung und mögliche Klauseln.

Wichtige Hinweise

  • Fälligkeit: Die Maklerprovision wird mit Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar fällig.
  • MwSt. inklusive: Alle angegebenen Provisionen verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.
  • Regionale Unterschiede: In manchen Regionen sind niedrigere Provisionen üblich – informieren Sie sich lokal.
  • Steuerlich absetzbar: Für Vermieter sind Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar.

ℹ Was macht der Makler eigentlich?

Immobilienmakler vermitteln zwischen Käufern und Verkäufern. Ihre Leistung umfasst typischerweise:

Für Verkäufer:

  • • Wertermittlung der Immobilie
  • • Erstellung von Exposé & Fotos
  • • Vermarktung auf Portalen
  • • Durchführung von Besichtigungen
  • • Kaufpreisverhandlung

Für Käufer:

  • • Suche passender Objekte
  • • Besichtigungstermine
  • • Unterlagenbeschaffung
  • • Finanzierungsberatung
  • • Begleitung zum Notar

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