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Wegzugsteuer-Rechner

Steuerfolgen bei Wegzug mit Anteilen.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

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0 €2,5 Mio €5 Mio €

Wegzugsteuer nach § 6 AStG (2026)

193.096 €gesamt

Effektiv 25,75 % auf den fiktiven Veräußerungsgewinn von 750.000 €

Einkommensteuer-Mehrbetrag
183.029 €
§ 32a EStG
Solidaritätszuschlag
10.067 €
5,5 % der ESt
7-Jahres-Rate
27.585 €
zinslos / Jahr
Steuerpflichtig (60 % Teileinkünfteverfahren)450.000 €

Berechnungsdetails

1. Fiktiver Veräußerungsgewinn (§ 6 AStG i. V. m. § 17 EStG)
Gemeiner Wert der Anteile800.000,00 €
− Anschaffungskosten50.000,00 €
= Veräußerungsgewinn750.000,00 €
2. Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG)
40 % steuerfrei300.000,00 €
= 60 % steuerpflichtiger Gewinn450.000,00 €
3. Einkommensteuer-Mehrbetrag (§ 32a EStG 2026, Grundtarif)
ESt auf zvE + 60 % Gewinn183.029,00 €
− ESt auf übriges zvE (0 €)0,00 €
= Einkommensteuer auf den Wegzug183.029,00 €
4. Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG, 5,5 % – Freigrenze beachtet)
5,5 % auf den ESt-Mehrbetrag10.066,59 €
5. Wegzugsteuer gesamt
Einkommensteuer + Soli193.095,59 €
Effektiver Satz auf den Bruttogewinn25,75 %
Zinslose Jahresrate (÷ 7, § 6 Abs. 4 AStG)27.585,08 €
Auf Antrag wird die Wegzugsteuer in 7 gleichen, zinslosen Jahresraten gestundet (§ 6 Abs. 4 AStG, seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz einheitlich für EU- und Drittstaaten-Fälle) – in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Eine echte Freigrenze auf den Gewinn gibt es nicht; allein die 1-%-Beteiligungsschwelle des § 17 EStG ist relevant.

ℹ Wann greift die Wegzugsteuer?

  • Persönlicher Tatbestand: natürliche Person, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
  • Beteiligung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 EStG – also eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre.
  • Auslöser: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland) – aber auch Schenkung/Erbschaft an im Ausland Ansässige oder Einlage in ein ausländisches Betriebsvermögen.
  • Rechtsfolge: fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert – obwohl gar nicht verkauft wurde, wird der Wertzuwachs versteuert (60 % nach Teileinkünfteverfahren).
  • Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG): Bei Rückkehr binnen 7 Jahren (auf Antrag verlängerbar um +5 auf maximal 12 Jahre) entfällt die Steuer rückwirkend – sofern die Anteile gehalten und keine schädlichen Ausschüttungen vorgenommen wurden.

Wichtiger Hinweis

Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt in keinem Fall eine individuelle Steuerberatung. Nicht berücksichtigt werden insbesondere: Regelungen aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ein möglicher Step-up der Anschaffungskosten im Zuzugsstaat, Verlustverrechnung, ein abweichender gemeiner Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, Sicherheitsleistungen sowie die ab 2026 verschärften Melde- und Mitwirkungspflichten und die Ausweitung auf Investmentfonds-Anteile. Vor jedem Wegzug mit relevanter Beteiligung ist eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zwingend erforderlich.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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