Selbstständigkeit & Unternehmen
Wegzugsteuer-Rechner
Steuerfolgen bei Wegzug mit Anteilen.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
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Wegzugsteuer nach § 6 AStG (2026)
Effektiv 25,75 % auf den fiktiven Veräußerungsgewinn von 750.000 €
Berechnungsdetails
ℹ Wann greift die Wegzugsteuer?
- Persönlicher Tatbestand: natürliche Person, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
- Beteiligung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 EStG – also eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Auslöser: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland) – aber auch Schenkung/Erbschaft an im Ausland Ansässige oder Einlage in ein ausländisches Betriebsvermögen.
- Rechtsfolge: fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert – obwohl gar nicht verkauft wurde, wird der Wertzuwachs versteuert (60 % nach Teileinkünfteverfahren).
- Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG): Bei Rückkehr binnen 7 Jahren (auf Antrag verlängerbar um +5 auf maximal 12 Jahre) entfällt die Steuer rückwirkend – sofern die Anteile gehalten und keine schädlichen Ausschüttungen vorgenommen wurden.
Wichtiger Hinweis
Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt in keinem Fall eine individuelle Steuerberatung. Nicht berücksichtigt werden insbesondere: Regelungen aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ein möglicher Step-up der Anschaffungskosten im Zuzugsstaat, Verlustverrechnung, ein abweichender gemeiner Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, Sicherheitsleistungen sowie die ab 2026 verschärften Melde- und Mitwirkungspflichten und die Ausweitung auf Investmentfonds-Anteile. Vor jedem Wegzug mit relevanter Beteiligung ist eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zwingend erforderlich.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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