Selbstständigkeit & Unternehmen

Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer nach Hebesatz und Freibetrag.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

0 €250.000 €500.000 €
%

Schnellauswahl:

Hebesatz über 400%: Gewerbesteuer wird nur teilweise auf ESt angerechnet.

Erweiterte Optionen (Hinzurechnungen/Kürzungen)
35%

Der Grenzsteuersatz bestimmt, wie viel ESt durch die Anrechnung gespart wird

Ihre Gewerbesteuer

10.808 €/ Jahr

Bei 409% Hebesatz und 75.500 € Gewerbeertrag

Steuermessbetrag
2.643 €
Effektiver Steuersatz
10,81 %
Nach ESt-Anrechnung (effektiv)238 €

10.570 € werden auf Ihre Einkommensteuer angerechnet

Berechnungsdetails

1. Gewerbeertrag ermitteln
Gewinn aus Gewerbebetrieb100.000,00 €
= Gewerbeertrag vor Freibetrag100.000,00 €
− Freibetrag (Einzelunternehmer)24.500,00 €
= Gewerbeertrag (gerundet)75.500,00 €
2. Steuermessbetrag berechnen
Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl)75.500,00 € × 3,5%
= Steuermessbetrag2.642,50 €
3. Gewerbesteuer berechnen
Steuermessbetrag × 409% (Hebesatz)2.642,50 € × 409%
= Gewerbesteuer10.807,83 €
4. ESt-Anrechnung (§ 35 EStG)
Max. anrechenbar (4 × Messbetrag)10.570,00 €
− Tatsächliche Anrechnung auf ESt10.570,00 €
= Effektive Gewerbesteuer-Belastung237,82 €

Hebesatz-Vergleich

München490%
12.948 €
+2.140 €
Frankfurt460%
12.156 €
+1.348 €
Hamburg470%
12.420 €
+1.612 €
Berlin410%
10.834 €
+26 €
Köln475%
12.552 €
+1.744 €
Düsseldorf440%
11.627 €
+819 €
Stuttgart420%
11.099 €
+291 €
Monheim250%
6.606 €
-4.202 €
Zossen200%
5.285 €
-5.523 €
Bundesschnitt 2024409%
10.808 €

Einsparpotenzial: Zwischen dem niedrigsten (200%) und höchsten (900%) Hebesatz liegt eine Differenz von 18.498 € bei Ihrem Gewerbeertrag.

ℹ So funktioniert die Gewerbesteuer

  • Steuermesszahl 3,5%: Der Gewerbeertrag wird mit 3,5% multipliziert
  • Hebesatz: Die Gemeinde bestimmt den Hebesatz (mind. 200%)
  • Freibetrag 24.500 €: Nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • ESt-Anrechnung: Max. das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die ESt angerechnet
  • Betriebsausgabe: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr (seit 2008)
  • Vorauszahlungen: Quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen:

  • • Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb
  • • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Keine Gewerbesteuer zahlen:

  • • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, etc.)
  • • Land- und Forstwirte
  • • Vermögensverwaltende Tätigkeiten

Wichtige Hinweise

  • Standortwahl: Der Hebesatz kann je nach Gemeinde stark variieren – Standortwahl kann tausende Euro sparen
  • Hinzurechnungen beachten: Auch Zinsen, Mieten und Pachten werden teilweise hinzugerechnet
  • GmbH vs. Einzelunternehmen: GmbHs haben keinen Freibetrag, dafür Körperschaftsteuer von 15%
  • Zerlegung: Bei mehreren Betriebsstätten wird die Gewerbesteuer auf die Gemeinden verteilt
  • Gewerbesteuererklärung: Muss jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden

Zuständige Behörden

Finanzamt & Gemeinde

Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer.

Finanzamt-Hotline

Ihr zuständiges Finanzamt

ELSTER Online

elster.de

Benötigte Unterlagen

  • • Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • • Gewerbesteuererklärung (Formular GewSt 1 A)
  • • Ggf. Anlage für Hinzurechnungen/Kürzungen

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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