Unternehmensbewertungs-Rechner
Wert eines Unternehmens überschlagen.
Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Ihr Unternehmen
Korrektur wird auf alle drei Jahre angewandt. Korrigierte Betriebsergebnisse: 100.000 € / 120.000 € / 110.000 €
Unternehmenswert (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
Ertragswert 1.058.750 €
So setzt sich der Unternehmenswert zusammen
ℹ So rechnet der Unternehmensbewertung-Rechner
- Durchschnittsertrag = Summe der korrigierten Betriebsergebnisse der letzten 3 Wirtschaftsjahre ÷ 3 (§ 201 Abs. 2)
- Jahresertrag = Durchschnittsertrag × 0,70 (30 % Pauschalabschlag für Ertragsteuern, § 202 Abs. 3) – nur bei positivem Betriebsergebnis
- Ertragswert = Jahresertrag × 13,75 (gesetzlich fixer Kapitalisierungsfaktor, § 203 Abs. 1)
- Mindestwert: Der Substanzwert darf nicht unterschritten werden – maßgeblich ist max(Ertragswert, Substanzwert) (§ 11 Abs. 2 Satz 3)
- Korrekturen (vereinfacht): Gewinn + Ertragsteueraufwand − kalkulatorischer Unternehmerlohn (§ 202 Abs. 1)
Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Dieser Rechner bildet ausschließlich das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts nach §§ 199–203 BewG ab, das der Bewertung von Anteilen/Betriebsvermögen für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke dient (§ 11 Abs. 2 BewG). Es ist KEINE allgemeine/marktnahe Unternehmensbewertung: Verfahren wie IDW S1, Discounted-Cash-Flow (DCF) oder EBIT-/Umsatz-Multiplikatoren liefern regelmäßig deutlich abweichende Werte und werden hier NICHT abgebildet. Der gesetzlich fixe Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203) entspricht einer rechnerischen Kapitalverzinsung von ca. 7,3 % und kann in Niedrig-/Hochzinsphasen marktfern sein. Das Finanzamt darf das Ergebnis verwerfen, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG). Der Substanzwert (Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden) darf als Mindestwert nicht unterschritten werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Nicht abgebildet: detaillierte Hinzurechnungen/Kürzungen nach § 202 Abs. 1, separat anzusetzendes nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Beteiligungen und junges Betriebsvermögen (§ 200 Abs. 2–4), Branchen-/Größenzuschläge. Für eine verbindliche Bewertung sind Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und ggf. ein Gutachten erforderlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Rechtsgrundlagen
FemininFinance · Teilen
Teilen erzeugt einen Link, in dem deine eingegebenen Werte enthalten sind.
Passend zu deinem Ergebnis
Finanz-Inventar als PDF
Das Handout zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen: alle Verträge, Konten und Absicherungen auf einen Blick. Kostenlos, ohne E-Mail-Abfrage.
Finanz-Inventar herunterladen (PDF)Wenn du willst, schicken wir dir das Inventar zusätzlich per Mail. Nötig ist das nicht.
Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unsicher, was dein Ergebnis für dich bedeutet?
Wir ordnen deine Zahlen gemeinsam mit dir ein – ohne Verpflichtung.
Ergebnis persönlich einordnen lassen
Erstgespräch buchen · 30 Min.