Selbstständigkeit & Unternehmen

Umsatzsteuervoranmeldung-Rechner

Zahllast aus Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Ihre Angaben (Nettobeträge)

Ihre Zahllast ans Finanzamt

700,00

Diesen Betrag überweisen Sie ans Finanzamt.

Umsatzsteuer (19 %)1.900,00
Umsatzsteuer (7 %)0,00
Umsatzsteuer gesamt1.900,00
− abziehbare Vorsteuer1.200,00
Zahllast700,00

ℹ So funktioniert die Berechnung

  • Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − gezahlte Vorsteuer
  • Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Satz 7 % (§ 12 UStG)
  • Ein negatives Ergebnis bedeutet einen Vorsteuerüberhang – das Finanzamt erstattet die Differenz
  • Abgabe ausschließlich elektronisch über ELSTER (§ 18 Abs. 1 UStG)

Wie oft müssen Sie abgeben?

Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG):

Mehr als 9.000 € Vorjahres-Zahllast

monatliche Voranmeldung

2.000 € bis 9.000 € Vorjahres-Zahllast

vierteljährliche Voranmeldung

Bis 2.000 € Vorjahres-Zahllast

das Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien; dann genügt die Jahreserklärung

Die 9.000-€-Grenze gilt seit dem 1.1.2025 (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV); zuvor lag sie bei 7.500 €.

Frist & Dauerfristverlängerung

Frist: 10. des Folgemonats

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein. Fällt der 10. auf Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Dauerfristverlängerung: +1 Monat

Auf Antrag über ELSTER verlängert sich die Frist dauerhaft um einen Monat. Monatszahler leisten dafür einmal jährlich eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast (Anmeldung und Zahlung bis 10. Februar). Vierteljahreszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung der Zahllast und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), Einfuhrumsatzsteuer, steuerfreie Umsätze oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sind nicht berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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