UG-Gründungskosten-Rechner

Kosten der Gründung einer UG.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

1 €12.500 €25.000 €

Gründungskosten Ihrer UG (haftungsbeschränkt)

380 €gesamt

Musterprotokoll · Ein-Personen-UG · Stammkapital 1.000 €

Notarkosten (brutto)
155 €
netto 110 € + 19 % USt
Handelsregister
225 €
HRegGebV Nr. 2100
+ einzuzahlendes Stammkapital (kein „Kostenposten“)1.000 €

Bleibt Vermögen der UG, ist aber vor der Anmeldung vollständig einzuzahlen.

Berechnungsdetails

1. Notar – Geschäftswert & einfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)
Geschäftswert (= Stammkapital)1.000 €
Einfache Gebühr (1,0) auf diesen Wert19,00 €
2. Notarpositionen (netto)
Beurkundung Gesellschaftsvertrag (1,0-Gebühr, min. 60 €)60,00 €
Beglaubigung HR-Anmeldung (0,5-Gebühr, 30–70 €)30,00 €
XML-Strukturdaten elektron. Handelsregister20,00 €
= Notarkosten netto110,00 €
3. Auslagen & Umsatzsteuer
+ Auslagen (Post-/Dokumentenpauschale)20,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer24,70 €
= Notarkosten brutto154,70 €
4. Handelsregister (Amtsgericht, ohne USt)
Ersteintragung Bargründung (HRegGebV Nr. 2100)225,00 €
5. Summe der Gründungskosten
Notar brutto + Handelsregister379,70 €
Das Stammkapital ist kein Kostenposten: Es bleibt Vermögen der UG, muss aber vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig in bar auf das Geschäftskonto eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommen oft eine Gewerbeanmeldung (15–60 €) sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung.

Gründungskosten je Stammkapital (Musterprotokoll)

Notar (brutto) + Handelsregister (225 €) bei Ein-Personen-UG. Beim Musterprotokoll ändern sich die Kosten erst spürbar, wenn der Geschäftswert die Mindestgebühr übersteigt.

Stammkapital 1 €380 €
Stammkapital 500 €380 €
Stammkapital 1.000 €380 €
Stammkapital 5.000 €380 €
Stammkapital 10.000 €406 €
Stammkapital 12.500 €421 €
Stammkapital 25.000 €478 €

ℹ Das Wichtigste zur UG (haftungsbeschränkt)

  • Volleinzahlung (100 %): Das Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG) – anders als bei der GmbH, wo die Hälfte reicht.
  • Keine Sacheinlagen: Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Das Stammkapital kommt immer als Geld aufs Konto.
  • Rücklagepflicht 25 %: Die UG muss jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
  • Firmenzusatz Pflicht: Die Firma muss „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
  • Umwandlung möglich: Ist die Rücklage auf 25.000 € angewachsen, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden (§ 5a Abs. 5 GmbHG).

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr der gesetzlichen Notar- und Handelsregistergebühren (GNotKG, HRegGebV; Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Notarkosten können je nach Aufwand, Anzahl der Beteiligten, zusätzlichen Vollmachten, Geschäftsführerbestellung oder Auslagen abweichen. Auslagen und XML-Strukturdaten sind hier pauschal angesetzt. Für eine verbindliche Kostennote wenden Sie sich an Ihren Notar.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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