Mindestlohn-Rechner

Mindestlohn je Stunde, Monat und Jahr.

Einkommen & BerufRechenjahr 2027

Eingaben & Ergebnis

€/Stunde

40 Stunden/Woche = 173,3 Stunden/Monat

Ausnahmen anzeigen (klicken)

Mindestlohn-Vergleich 2026

Stunden/WocheMindestlohn/MonatMindestlohn/Jahr
10 Std. 602,33 €7.228,00 €
20 Std. 1.204,67 €14.456,00 €
30 Std. 1.807,00 €21.684,00 €
40 Std. 2.409,33 €28.912,00 €

Mindestlohn-Entwicklung

2024
12,41 €/h
2025
12,82 €/h
2026
13,90 €/h
2027(geplant)
14,60 €/h

Steigerung 2024–2027: +17,6% (von 12,41 € auf 14,60 €)

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze beträgt 603,00 € pro Monat.

Bei Mindestlohn (13,90 €/h) können Sie maximal 43,4 Stunden/Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (45 × Mindestlohn).

Wer bekommt keinen Mindestlohn? (§ 22 MiLoG)

  • Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung: Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende: Personen während ihrer Berufsausbildung (eigene Mindestausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikum: Praktikum aufgrund schulrechtlicher, hochschulrechtlicher Bestimmungen oder Ausbildungsordnung
  • Orientierungspraktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium
  • Begleitendes Praktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten begleitend zu Berufs- oder Hochschulausbildung (einmalig)
  • Einstiegsqualifizierung / Berufsvorbereitung: Teilnahme an Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder Berufsvorbereitung nach BBiG
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate): Personen, die unmittelbar vor Beschäftigung mindestens 1 Jahr arbeitslos waren Nur die ersten 6 Monate der Beschäftigung
  • Ehrenamtlich Tätige: Ehrenamtliche Arbeit ohne Arbeitnehmerstatus

Mindestausbildungsvergütung 2026 (§ 17 BBiG)

Für Auszubildende gilt statt dem Mindestlohn die Mindestausbildungsvergütung:

1. Jahr724,00 €
2. Jahr854,00 €
3. Jahr977,00 €
4. Jahr1.014,00 €

ℹ Wichtige Informationen

  • Gesetzlicher Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 13,90 €/Stunde (2026)
  • Keine Verrechnung: Trinkgelder, Zuschläge oder Sachleistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit dokumentieren (bei Minijobs, Branchen nach § 2a SchwarzArbG)
  • Nachforderung: Mindestlohn kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden
  • Kontrolle: Der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohns (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Ihre Rechte bei Mindestlohnverstoß

  • 1.Anspruch besteht automatisch: Der Mindestlohn gilt kraft Gesetz – auch ohne Arbeitsvertrag
  • 2.Nachzahlung fordern: Schriftlich beim Arbeitgeber die Differenz einfordern
  • 3.Arbeitsgericht: Bei Weigerung können Sie klagen (Gewerkschaft oder Anwalt hilft)
  • 4.Meldung beim Zoll: Verstöße können anonym gemeldet werden

Bußgeld für Arbeitgeber: Bei Mindestlohnverstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 €

Zuständige Behörden & Hilfe

Mindestlohn-Hotline

030 60 28 00 28

Mo–Do: 8–20 Uhr, Fr: 8–12 Uhr (kostenlos)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)

0351 844 22 22

(Für Meldungen von Verstößen)

BMAS-Informationen

bmas.de/mindestlohn

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2027; Branchenmindestlöhne können höher liegen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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