Minijob-Rechner

Verdienstgrenze, Abgaben und Netto im Minijob.

Einkommen & BerufRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

0 €Grenze: 603800 €

Du baust ca. 0.139 Rentenpunkte pro Jahr auf (≈ 5,92 €/Monat Rente)

10Std/Woche

Stundenlohn: 13,93 € Über Mindestlohn (13.9 €)

Dein Netto-Verdienst

581,29 €/ Monat
Pro Jahr
6.975,48 €
Pro Stunde
13,93 €
Dein RV-Beitrag (3,6%)21,71 €

Arbeitgeber-Kosten

Bruttolohn603,00 €
Pauschale Abgaben
+ Krankenversicherung (13%)78,39 €
+ Rentenversicherung (15%)90,45 €
+ Pauschsteuer (2%)12,06 €
+ Unfallversicherung (~1,6%)9,65 €
+ Umlagen (U1, U2, Insolvenz)7,06 €
= Gesamte AG-Abgaben197,60 € (32,8 %)
Gesamtkosten AG800,60 €

ℹ So funktioniert der Minijob

  • 603€-Grenze 2026: Bis zu 603€ monatlich (7.236€ im Jahr) ohne volle Sozialabgaben
  • Für Arbeitnehmer: Keine Sozialabgaben (außer opt. 3,6% RV)
  • Für Arbeitgeber: Pauschale Abgaben ca. 28-31% des Bruttolohns
  • Krankenversicherung: Minijobber bleiben familien- oder anderweitig versichert
  • Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet – max. 603€ gesamt!
  • Neben Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich

Rentenversicherung im Minijob

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns (Eigenanteil), der AG zahlt 15%.

Vorteile der RV-Pflicht:

  • Volle Rentenanwartschaft (Wartezeit für Altersrente)
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Anspruch auf Reha-Leistungen
  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Befreiung möglich: Mit einem schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn.

Neu ab Juli 2026: Wer sich bereits von der RV-Pflicht befreit hat, kann erstmals wieder zurück in den vollen Rund-um-Schutz wechseln!

Wichtige Hinweise 2026

  • Mindestlohn 2026: 13,90€/Stunde (erhöht von 12,82€ in 2025)
  • Verdienstgrenze gekoppelt: Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Grenze jetzt 603€ statt 556€
  • Kurzfristige Beschäftigung: Alternativ max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr ohne Verdienstgrenze
  • Meldung bei Minijob-Zentrale: AG muss Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden
  • Umlage U1 gesenkt: Ab 2026 nur noch 0,8% statt 1,1% – Arbeitgeber profitieren

Zuständige Behörde

Minijob-Zentrale

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Service-Telefon

0355 2902-70799

Mo-Fr 7-17 Uhr

Für Arbeitgeber

An- und Abmeldung, Beitragsberechnung, Haushaltsscheck-Verfahren

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze 2026, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, und den Pauschalabgaben des Arbeitgebers. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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