Kurzarbeitergeld-Rechner
Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall.
Einkommen & BerufRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Arbeitsausfall: 50% = 1.750 € Brutto
Ledig, geschieden oder verwitwet
Mit Kindern erhalten Sie 67% statt 60% der Nettoentgeltdifferenz
Ihr voraussichtliches Kurzarbeitergeld
Das sind 60% der Nettoentgeltdifferenz (1.020 €)
Das sind 408 € weniger (18%) als Ihr normales Netto (2.245 €)
Berechnungsdetails
Vergleich: Normal vs. Kurzarbeit
ℹ So funktioniert Kurzarbeitergeld
- Leistungssatz: 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% mit mindestens einem Kind)
- Berechnung: Differenz zwischen SOLL-Netto (normaler Verdienst) und IST-Netto (reduzierter Verdienst)
- Bezugsdauer: Maximal 12 Monate innerhalb von 24 Monaten (kann verlängert werden)
- Voraussetzung: Mindestens 10% der Beschäftigten betroffen, erheblicher Arbeitsausfall
- Sozialversicherung: Sie bleiben voll sozialversichert (AG zahlt Beiträge auf fiktives Entgelt)
- Steuerfrei: KuG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Wichtige Hinweise
- •Antragstellung: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
- •Erheblicher Arbeitsausfall: Muss unvermeidbar und vorübergehend sein (z.B. Auftragsmangel, Lieferengpässe)
- •Nebenjob: Einkünfte aus während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Nebenjobs werden angerechnet
- •Urlaub: Urlaubstage werden voll bezahlt (kein KuG während des Urlaubs)
- •Steuererklärung: KuG muss in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt)
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die exakte Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit
Regelungen 2026
- Standardregelung: 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
- Bezugsdauer: 12 Monate (keine verlängerten Corona-Regelungen mehr)
- Beitragsbemessungsgrenze: 8.450€/Monat bundesweit einheitlich
- Mindesterfordernisse: 10% der Beschäftigten betroffen, erheblicher Arbeitsausfall
Zuständige Behörde
Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen.
Online-Anzeige
arbeitsagentur.deFür Arbeitgeber
- • Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
- • Antrag auf KuG stellen (nach Beginn der Kurzarbeit)
- • Arbeitszeiten und Entgelte dokumentieren
- • KuG an Arbeitnehmer auszahlen (AG ist Zahlstelle)
Für Arbeitnehmer
- • Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen
- • KuG wird vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausgezahlt
- • Bei Fragen: Betriebsrat oder Agentur für Arbeit
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Sozialversicherungsbeiträgen, Beitragsbemessungsgrenzen und Lohnsteuertabellen des Jahres 2026; tarifliche und betriebliche Sonderregelungen bleiben außen vor. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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