Körperschaftsteuer-Rechner

Steuerlast einer Kapitalgesellschaft.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026

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Stadt-Schnellauswahl (echte Hebesätze, Stand 2025):

Gesamte Steuerlast Ihrer Kapitalgesellschaft

30.140 €/ Jahr

Gesamtbelastung 30,14 % bei 100.000 € Gewinn und 409% Hebesatz

Körperschaftsteuer
15.000 €
15 %
Solidaritätszuschlag
825 €
5,5 % der KSt
Gewerbesteuer
14.315 €
409% Hebesatz
Gewinn nach Steuern (vor Ausschüttung)69.860 €

Berechnungsdetails

1. Körperschaftsteuer (§ 23 KStG)
Gewinn × 15 %100.000,00 € × 15 %
= Körperschaftsteuer15.000,00 €
2. Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG)
Körperschaftsteuer × 5,5 %15.000,00 € × 5,5 %
= Solidaritätszuschlag825,00 €
3. Gewerbesteuer (§ 11 / § 16 GewStG) – ohne Freibetrag bei Kapitalgesellschaften
Gewinn × 3,5 % (Steuermesszahl)= 3.500,00 €
Messbetrag × 409% (Hebesatz)3.500,00 € × 409%
= Gewerbesteuer14.315,00 €
4. Gesamte Steuerbelastung
KSt + Soli + Gewerbesteuer30.140,00 €
Gesamtbelastung in Prozent vom Gewinn30,14 %
Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht auf eine andere Steuer anrechnen (kein § 35 EStG wie bei Einzelunternehmern). KSt und Soli sind bundeseinheitlich, nur der Hebesatz und damit die Gewerbesteuer hängen vom Standort ab.

Standortvergleich – Gesamtbelastung nach Hebesatz

KSt und Soli (zusammen 15,825 %) sind überall gleich. Nur die Gewerbesteuer ändert sich mit dem Hebesatz:

Bundesschnitt 2024409%
30.140 €
München490%
32.975 €
+2.835 €
Berlin410%
30.175 €
+35 €
Hamburg470%
32.275 €
+2.135 €
Köln475%
32.450 €
+2.310 €
Frankfurt a. M.460%
31.925 €
+1.785 €
Düsseldorf440%
31.225 €
+1.085 €
Stuttgart420%
30.525 €
+385 €
Leipzig460%
31.925 €
+1.785 €
Monheim250%
24.575 €
-5.565 €

ℹ So setzt sich die Steuerlast zusammen

  • Körperschaftsteuer 15 %: bundeseinheitlicher Satz auf den zu versteuernden Gewinn (§ 23 KStG)
  • Solidaritätszuschlag 5,5 %: wird auf die Körperschaftsteuer erhoben – ergibt zusammen 15,825 %
  • Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde – ohne Freibetrag bei Kapitalgesellschaften
  • Keine § 35-Anrechnung: anders als Einzelunternehmer können GmbH, UG und AG die Gewerbesteuer nicht verrechnen
  • Ausschüttung: bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr auf Basis der gesetzlichen Standardsätze (Stand 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer, verdeckte Gewinnausschüttungen, organschaftliche Besonderheiten oder Verlustvorträge sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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