Kleinunternehmer-Rechner

Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2025

Eingaben & Ergebnis

Ihre Umsätze

Ihr Ergebnis

Kleinunternehmer möglich
Sie können die Kleinunternehmerregelung nutzen

Beide Umsatzgrenzen werden eingehalten. Sie können nach § 19 UStG als Kleinunternehmer auftreten:

  • Keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen
  • Kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
  • Hinweis auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig

Ihre Werte im Check

Vorjahr

Grenze 25.000

18.000

eingehalten

Laufendes Jahr

Grenze 100.000

30.000

eingehalten

ℹ So funktioniert die Prüfung

  • Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € betragen (seit 2025, vorher 22.000 €).
  • Der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (vorher 50.000 € als Prognose).
  • Beide Grenzen werden seit 2025 netto betrachtet (vorher brutto).
  • Beim Überschreiten der oberen Grenze endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle (z. B. innergemeinschaftliche Umsätze, steuerfreie Umsätze, Geschäftsveräußerung) bleiben unberücksichtigt. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2025; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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