IHK-Beitrag-Rechner

Grundbeitrag und Umlage der Kammer.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Wer im Handelsregister eingetragen ist, hat keinen Umlage-Freibetrag von 15.340 €.

0 €150.000 €300.000 €

Jahr 1–2: komplett beitragsfrei · Jahr 3–4: nur Grundbeitrag fällig (Umlage befreit)

Grundbeitrag & Umlagesatz (regionale Werte – anpassen!)

Beispiel-/Durchschnittswerte. Grundbeitrag und Umlagesatz legt jede IHK in ihrer Wirtschaftssatzung selbst fest – Ihre IHK weicht ab. Bitte die echten Werte aus der Beitragsordnung Ihrer IHK eintragen.

%

Ihr geschätzter IHK-Beitrag

147 €/ Jahr
Grundbeitrag
110 €
Umlage
36,99 €

Berechnungsdetails

1. Grundbeitrag
Grundbeitrag (Ihre IHK)110,00 €
= Anzusetzender Grundbeitrag110,00 €
2. Umlage
Gewerbeertrag40.000,00 €
− Freibetrag (nicht im HR)15.340,00 €
= Umlage-Bemessungsgrundlage24.660,00 €
× Umlagesatz 0,15 %36,99 €
= Anzusetzende Umlage36,99 €
= IHK-Beitrag gesamt146,99 €

Schätzung ohne Gewähr. Maßgeblich sind Beitragsbescheid und Wirtschaftssatzung Ihrer IHK.

ℹ So setzt sich der IHK-Beitrag zusammen

  • Grundbeitrag: fester Sockelbetrag, von jeder IHK gestaffelt nach Ertrag/Rechtsform festgelegt
  • Umlage: Prozentsatz auf den Gewerbeertrag (nach Abzug des Freibetrags)
  • Freibetrag 15.340 €: nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
  • Freistellungsgrenze 5.200 €: Kleingewerbe (nicht im HR) zahlen darunter keinen Grundbeitrag
  • Existenzgründer (§ 3 Abs. 3 IHKG): nur natürliche Personen – Jahr 1–2 komplett beitragsfrei, Jahr 3–4 nur Grundbeitrag (bei Ertrag bis 25.000 €)
  • Pflichtmitgliedschaft: jedes Gewerbe ist kraft Gesetzes IHK-Mitglied (§ 2 IHKG)

Wichtig: Werte sind regional verschieden

Grundbeitrag und Umlagesatz legt jede IHK eigenständig in ihrer Wirtschaftssatzung fest. Die hier hinterlegten Werte (110 € Grundbeitrag, 0,15 % Umlage) sind Beispiel-/Orientierungswerte – Ihre IHK weicht davon ab.

Bundeseinheitlich gesichert sind dagegen: der Umlage-Freibetrag von 15.340 €, die Freistellungsgrenze von 5.200 € und die Existenzgründer-Regelung nach § 3 Abs. 3 IHKG.

Für den exakten Beitrag bitte die Beitragsordnung / Wirtschaftssatzung Ihrer zuständigen IHK heranziehen.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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