Selbstständigkeit & Unternehmen

GmbH-oder-Einzelunternehmen-Vergleich

Beide Rechtsformen steuerlich vergleichen.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

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100 %

Vergleich der Steuerbelastung

Einzelunternehmen zahlt weniger

Differenz der Steuerlast: 17.464 € / Jahr zugunsten des Einzelunternehmens – bei 100.000 € Gewinn, 409 % Hebesatz und 100 % Ausschüttung.

Einzelunternehmen
31.102 €
31,10 % effektiv
Netto: 68.898 €
GmbH
48.566 €
48,57 % effektiv
Verfügbar: 51.434 €

Einordnung & Empfehlung

Bei voller Ausschüttung (100 %) trägt die GmbH die klassische Doppelbelastung: erst Körperschaft- und Gewerbesteuer auf der Gesellschaftsebene, dann Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Das ergibt eine nahezu konstante Belastung von rund 48–49 %. Das Einzelunternehmen profitiert dagegen vom progressiven Einkommensteuertarif und der § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer – und ist bei Vollausschüttung fast immer günstiger.

Faustregel: Wer den Gewinn privat zum Leben braucht (hohe Ausschüttung), fährt mit dem Einzelunternehmen meist günstiger. Wer Gewinne im Unternehmen reinvestiert oder anspart (niedrige Ausschüttung), profitiert vom Thesaurierungs-Vorteil der GmbH. Haftungsbeschränkung, Geschäftsführergehalt und Sozialversicherung sind dabei weitere – hier nicht abgebildete – Argumente.

Einzelunternehmen im Detail

1. Gewerbesteuer (mit Freibetrag 24.500 €)
Gewinn − 24.500 € Freibetrag Messbetrag (× 3,5 %)2.642,50 €
Messbetrag × 409 % Hebesatz10.807,83 €
2. Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026, zvE = Gewinn)
Einkommensteuer vor Anrechnung30.864,00 €
− § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer (4,0 × Messbetrag, gedeckelt)10.570,00 €
= Einkommensteuer nach Anrechnung20.294,00 €
SolidaritätszuschlagFreigrenze 20.350 € ESt nicht überschritten0,00 €
= Gesamte Steuerlast Einzelunternehmen31.101,83 €
Netto (Gewinn − Steuern), effektiver Steuersatz68.898 € · 31,10 %

GmbH im Detail

Stufe 1 – Besteuerung auf GmbH-Ebene
− Gewerbesteuer (3,5 % × 409 %, ohne Freibetrag)14.315,00 €
− Körperschaftsteuer (15 %)15.000,00 €
− Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)825,00 €
= Gewinn nach Steuern69.860 €
Ausschüttung (100 %)
Ausschüttung brutto69.860,00 €
Stufe 2 – Abgeltungsteuer beim Gesellschafter
− Kapitalertragsteuer (25 %) + Soli (5,5 %)18.425,58 €
= Ausschüttung netto beim Gesellschafter51.434,43 €
= Gesamte Steuerlast GmbH48.565,58 €
Verfügbar (Netto-Ausschüttung + thesauriert), effektiv51.434 € · 48,57 %
Die GmbH hat keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und kann die Gewerbesteuer nicht nach § 35 EStG anrechnen. Dafür bleibt der thesaurierte Gewinn allein mit der Stufe-1-Belastung (rund 30 %) – die Abgeltungsteuer entsteht erst bei Ausschüttung.

Wichtiger Hinweis & Vereinfachungen

Diese Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Der Vergleich bildet die steuerliche Grundsystematik 2026 ab, lässt aber bewusst mehrere Faktoren weg:

  • kein Geschäftsführergehalt: Ein GF-Gehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und wird separat als Arbeitslohn versteuert – das kann die GmbH deutlich günstiger machen und ist hier nicht abgebildet.
  • keine Kirchensteuer und kein individueller Sparer-Pauschbetrag.
  • keine Vorsorgeaufwendungen / Sozialversicherung – beim Einzelunternehmen ist das zvE vereinfacht gleich dem Gewinn gesetzt (keine Sonderausgaben).
  • keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG) und keine Verlustvorträge.
  • Beim Einzelunternehmen wird der Splittingtarif nicht berücksichtigt (Grundtarif, Einzelveranlagung).

Für eine verbindliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Entscheidung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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