GmbH-oder-Einzelunternehmen-Vergleich

Beide Rechtsformen steuerlich vergleichen.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

0 €250.000 €500.000 €
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100 %

Vergleich der Steuerbelastung

Einzelunternehmen zahlt weniger

Differenz der Steuerlast: 17.464 € / Jahr zugunsten des Einzelunternehmens – bei 100.000 € Gewinn, 409 % Hebesatz und 100 % Ausschüttung.

Einzelunternehmen
31.102 €
31,10 % effektiv
Netto: 68.898 €
GmbH
48.566 €
48,57 % effektiv
Verfügbar: 51.434 €

Einordnung & Empfehlung

Bei voller Ausschüttung (100 %) trägt die GmbH die klassische Doppelbelastung: erst Körperschaft- und Gewerbesteuer auf der Gesellschaftsebene, dann Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Das ergibt eine nahezu konstante Belastung von rund 48–49 %. Das Einzelunternehmen profitiert dagegen vom progressiven Einkommensteuertarif und der § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer – und ist bei Vollausschüttung fast immer günstiger.

Faustregel: Wer den Gewinn privat zum Leben braucht (hohe Ausschüttung), fährt mit dem Einzelunternehmen meist günstiger. Wer Gewinne im Unternehmen reinvestiert oder anspart (niedrige Ausschüttung), profitiert vom Thesaurierungs-Vorteil der GmbH. Haftungsbeschränkung, Geschäftsführergehalt und Sozialversicherung sind dabei weitere – hier nicht abgebildete – Argumente.

Einzelunternehmen im Detail

1. Gewerbesteuer (mit Freibetrag 24.500 €)
Gewinn − 24.500 € Freibetrag Messbetrag (× 3,5 %)2.642,50 €
Messbetrag × 409 % Hebesatz10.807,83 €
2. Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026, zvE = Gewinn)
Einkommensteuer vor Anrechnung30.864,00 €
− § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer (4,0 × Messbetrag, gedeckelt)10.570,00 €
= Einkommensteuer nach Anrechnung20.294,00 €
SolidaritätszuschlagFreigrenze 20.350 € ESt nicht überschritten0,00 €
= Gesamte Steuerlast Einzelunternehmen31.101,83 €
Netto (Gewinn − Steuern), effektiver Steuersatz68.898 € · 31,10 %

GmbH im Detail

Stufe 1 – Besteuerung auf GmbH-Ebene
− Gewerbesteuer (3,5 % × 409 %, ohne Freibetrag)14.315,00 €
− Körperschaftsteuer (15 %)15.000,00 €
− Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)825,00 €
= Gewinn nach Steuern69.860 €
Ausschüttung (100 %)
Ausschüttung brutto69.860,00 €
Stufe 2 – Abgeltungsteuer beim Gesellschafter
− Kapitalertragsteuer (25 %) + Soli (5,5 %)18.425,58 €
= Ausschüttung netto beim Gesellschafter51.434,43 €
= Gesamte Steuerlast GmbH48.565,58 €
Verfügbar (Netto-Ausschüttung + thesauriert), effektiv51.434 € · 48,57 %
Die GmbH hat keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und kann die Gewerbesteuer nicht nach § 35 EStG anrechnen. Dafür bleibt der thesaurierte Gewinn allein mit der Stufe-1-Belastung (rund 30 %) – die Abgeltungsteuer entsteht erst bei Ausschüttung.

Wichtiger Hinweis & Vereinfachungen

Diese Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Der Vergleich bildet die steuerliche Grundsystematik 2026 ab, lässt aber bewusst mehrere Faktoren weg:

  • kein Geschäftsführergehalt: Ein GF-Gehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und wird separat als Arbeitslohn versteuert – das kann die GmbH deutlich günstiger machen und ist hier nicht abgebildet.
  • keine Kirchensteuer und kein individueller Sparer-Pauschbetrag.
  • keine Vorsorgeaufwendungen / Sozialversicherung – beim Einzelunternehmen ist das zvE vereinfacht gleich dem Gewinn gesetzt (keine Sonderausgaben).
  • keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG) und keine Verlustvorträge.
  • Beim Einzelunternehmen wird der Splittingtarif nicht berücksichtigt (Grundtarif, Einzelveranlagung).

Für eine verbindliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Entscheidung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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