GmbH-oder-Einzelunternehmen-Vergleich
Beide Rechtsformen steuerlich vergleichen.
Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
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Vergleich der Steuerbelastung
Differenz der Steuerlast: 17.464 € / Jahr zugunsten des Einzelunternehmens – bei 100.000 € Gewinn, 409 % Hebesatz und 100 % Ausschüttung.
Einordnung & Empfehlung
Bei voller Ausschüttung (100 %) trägt die GmbH die klassische Doppelbelastung: erst Körperschaft- und Gewerbesteuer auf der Gesellschaftsebene, dann Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Das ergibt eine nahezu konstante Belastung von rund 48–49 %. Das Einzelunternehmen profitiert dagegen vom progressiven Einkommensteuertarif und der § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer – und ist bei Vollausschüttung fast immer günstiger.
Einzelunternehmen im Detail
GmbH im Detail
Wichtiger Hinweis & Vereinfachungen
Diese Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Der Vergleich bildet die steuerliche Grundsystematik 2026 ab, lässt aber bewusst mehrere Faktoren weg:
- kein Geschäftsführergehalt: Ein GF-Gehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und wird separat als Arbeitslohn versteuert – das kann die GmbH deutlich günstiger machen und ist hier nicht abgebildet.
- keine Kirchensteuer und kein individueller Sparer-Pauschbetrag.
- keine Vorsorgeaufwendungen / Sozialversicherung – beim Einzelunternehmen ist das zvE vereinfacht gleich dem Gewinn gesetzt (keine Sonderausgaben).
- keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG) und keine Verlustvorträge.
- Beim Einzelunternehmen wird der Splittingtarif nicht berücksichtigt (Grundtarif, Einzelveranlagung).
Für eine verbindliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Entscheidung wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Steuersätzen, Freibeträgen und Grenzen des Jahres 2026; individuelle Gestaltungen und Betriebsbesonderheiten sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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