GmbH-Gründungskosten-Rechner

Notar, Register und Stammkapital.

Selbstständigkeit & UnternehmenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

25.000 €62.500 €100.000 €

Gründungskosten Ihrer GmbH

496 €gesamt

Musterprotokoll · Bargründung · Stammkapital 25.000 €

Notarkosten (brutto)
271 €
netto 196 € + 19 % USt
Handelsregister
225 €
HRegGebV Nr. 2100
+ einzuzahlendes Stammkapital (kein „Kostenposten“)12.500 €

Mindesteinzahlung bei der Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bleibt Vermögen der GmbH.

Berechnungsdetails

1. Notar – Geschäftswert & einfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)
Geschäftswert (= Stammkapital)25.000 €
Einfache Gebühr (1,0) auf diesen Wert115,00 €
2. Notarpositionen (netto)
Beurkundung Gesellschaftsvertrag (1,0-Gebühr, min. 60 €)115,00 €
Beglaubigung HR-Anmeldung (0,5-Gebühr, 30–70 €)57,50 €
XML-Strukturdaten elektron. Handelsregister23,00 €
= Notarkosten netto195,50 €
3. Auslagen & Umsatzsteuer
+ Auslagen (Post-/Dokumentenpauschale)32,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer43,23 €
= Notarkosten brutto270,73 €
4. Handelsregister (Amtsgericht, ohne USt)
Ersteintragung Bargründung (HRegGebV Nr. 2100)225,00 €
5. Summe der Gründungskosten
Notar brutto + Handelsregister495,73 €
Das Stammkapital ist kein Kostenposten: Es bleibt Vermögen der GmbH. Bei der Bargründung müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens 12.500 € auf das Geschäftskonto eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommen oft eine Gewerbeanmeldung (20–60 €) sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung.

Gründungskosten je Stammkapital (Musterprotokoll)

Notar (brutto) + Handelsregister (225 €) bei Bargründung. Mit steigendem Stammkapital wächst der Geschäftswert und damit die Notargebühr.

Stammkapital 25.000 €496 €
Stammkapital 30.000 €514 €
Stammkapital 50.000 €570 €
Stammkapital 75.000 €634 €
Stammkapital 100.000 €699 €

ℹ Das Wichtigste zur GmbH-Gründung

  • Mindeststammkapital 25.000 €: Die GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 € haben (§ 5 GmbHG). Das Kapital bleibt Vermögen der Gesellschaft – es ist kein „verbrauchter“ Kostenposten.
  • Mindesteinzahlung 12.500 €: Bei der Bargründung muss vor der Anmeldung je Anteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 €) eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
  • Musterprotokoll spart Notarkosten: Statt einer 2,0-Gebühr fällt nur eine 1,0-Gebühr an, zulässig bis 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer ohne individuelle Regelungen (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
  • Sachgründung teurer: Bei Sacheinlagen ist ein Sachgründungsbericht nötig, das Musterprotokoll ist ausgeschlossen und die Handelsregistergebühr steigt von 225 € auf 360 € (HRegGebV Nr. 2101).
  • Alternative UG: Wer mit weniger Kapital starten will, kann eine UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € gründen (§ 5a GmbHG) und sie später in eine GmbH umwandeln.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr der gesetzlichen Notar- und Handelsregistergebühren (GNotKG, HRegGebV; Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Notarkosten können je nach Aufwand, Anzahl der Beteiligten, zusätzlichen Vollmachten, gesonderter Geschäftsführerbestellung oder Auslagen abweichen. Auslagen und XML-Strukturdaten sind hier pauschal angesetzt. Für eine verbindliche Kostennote wenden Sie sich an Ihren Notar.

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Womit diese Rechnung arbeitet

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