Arbeitslosengeld-Rechner

Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes I.

Einkommen & BerufRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

500 €4.000 €8.000 €

Ledig, geschieden oder verwitwet

Mit Kindern erhalten Sie 67% statt 60% des Nettoentgelts

35
Jahre
24
Monate

Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld I

1.172 €/ Monat

Das sind 60% Ihres Nettoentgelts (1.954 €)

Pro Tag
39.07
Anspruchsdauer
12 Mon.
Gesamt max.
14.064 €

Differenz zum bisherigen Netto: -782 €(40% weniger)

Berechnungsdetails

Bemessungsentgelt (pauschalisiertes Netto)
Bruttogehalt (monatlich)3.000 €
− Sozialabgaben (pauschal)653 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse 1)394 €
= Pauschalisiertes Nettoentgelt1.954 €
Arbeitslosengeld I
Nettoentgelt1.954 €
× Leistungssatz (ohne Kind)60%
= ALG I pro Monat1.172 €

Anspruchsdauer ALG I

Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren ab:

Beschäftigung<50ab 50ab 55ab 58
12 Monate6 Mon.6 Mon.6 Mon.6 Mon.
16 Monate8 Mon.8 Mon.8 Mon.8 Mon.
20 Monate10 Mon.10 Mon.10 Mon.10 Mon.
24 Monate12 Mon.12 Mon.12 Mon.12 Mon.
30 Monate12 Mon.15 Mon.15 Mon.15 Mon.
36 Monate12 Mon.18 Mon.18 Mon.18 Mon.
48 Monate12 Mon.18 Mon.22 Mon.24 Mon.

Ihre Situation: Mit 24 Monaten Beschäftigung und Alter 35 haben Sie Anspruch auf 12 Monate ALG I.

Neuerungen 2026

  • BBG vereinheitlicht: 8.450€/Monat bundesweit – keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West
  • Grundfreibetrag erhöht: 12.348€/Jahr (2025: 12.096€)
  • KV-Zusatzbeitrag gestiegen: Durchschnittlich 2,9% (AN: 1,45%)
  • Leistungssätze unverändert: 60% ohne Kind, 67% mit Kind

ℹ So funktioniert Arbeitslosengeld I

  • Leistungssatz: 60% des pauschalierten Nettoentgelts (67% mit Kind)
  • Bemessungszeitraum: Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate
  • Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in 30 Monaten
  • Bezugsdauer: 6-24 Monate je nach Alter und Beschäftigungsdauer
  • Steuerfrei: ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
  • Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen

Wichtige Hinweise

  • Sperrzeit: Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingt: 12 Wochen Sperre!
  • Meldepflicht: Sie müssen sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden
  • Früh melden: Arbeitssuchend melden Sie sich bereits 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (15h+/Woche)
  • Zuverdienst: Bis 165€/Monat anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt
  • Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die exakte Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit

Was kommt nach ALG I?

Wenn Ihr ALG I ausläuft und Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben:

  • Bürgergeld: Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Hartz IV)
  • Wohngeld: Wenn Sie geringe Einkünfte haben
  • Kinderzuschlag: Wenn Sie Kinder haben

Zuständige Behörde

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für ALG I. Melden Sie sich bei der Agentur an Ihrem Wohnort.

Service-Hotline

0800 4 555500

Kostenfrei, Mo-Fr 8-18 Uhr

Online-Antrag

arbeitsagentur.de

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis oder Reisepass
  • • Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
  • • Sozialversicherungsausweis
  • • Lebenslauf und Zeugnisse
  • • Bankverbindung (IBAN)

Wichtige Fristen

  • 3 Monate vorher: Arbeitssuchend melden
  • Spätestens 3 Tage nach Kenntnis: Bei kurzfristigem Ende
  • Tag 1 der Arbeitslosigkeit: Persönlich arbeitslos melden

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, 67 Prozent mit Kind, aus dem Bemessungsentgelt der letzten zwölf Monate. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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