Arbeitslosengeld-Rechner
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes I.
Einkommen & BerufRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Ledig, geschieden oder verwitwet
Mit Kindern erhalten Sie 67% statt 60% des Nettoentgelts
Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld I
Das sind 60% Ihres Nettoentgelts (1.954 €)
Differenz zum bisherigen Netto: -782 €(40% weniger)
Berechnungsdetails
Anspruchsdauer ALG I
Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren ab:
| Beschäftigung | <50 | ab 50 | ab 55 | ab 58 |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. |
| 16 Monate | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. |
| 20 Monate | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. |
| 24 Monate | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. |
| 30 Monate | 12 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. |
| 36 Monate | 12 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. |
| 48 Monate | 12 Mon. | 18 Mon. | 22 Mon. | 24 Mon. |
Ihre Situation: Mit 24 Monaten Beschäftigung und Alter 35 haben Sie Anspruch auf 12 Monate ALG I.
Neuerungen 2026
- BBG vereinheitlicht: 8.450€/Monat bundesweit – keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West
- Grundfreibetrag erhöht: 12.348€/Jahr (2025: 12.096€)
- KV-Zusatzbeitrag gestiegen: Durchschnittlich 2,9% (AN: 1,45%)
- Leistungssätze unverändert: 60% ohne Kind, 67% mit Kind
ℹ So funktioniert Arbeitslosengeld I
- Leistungssatz: 60% des pauschalierten Nettoentgelts (67% mit Kind)
- Bemessungszeitraum: Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate
- Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in 30 Monaten
- Bezugsdauer: 6-24 Monate je nach Alter und Beschäftigungsdauer
- Steuerfrei: ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen
Wichtige Hinweise
- •Sperrzeit: Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingt: 12 Wochen Sperre!
- •Meldepflicht: Sie müssen sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden
- •Früh melden: Arbeitssuchend melden Sie sich bereits 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
- •Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (15h+/Woche)
- •Zuverdienst: Bis 165€/Monat anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die exakte Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit
Was kommt nach ALG I?
Wenn Ihr ALG I ausläuft und Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben:
- • Bürgergeld: Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Hartz IV)
- • Wohngeld: Wenn Sie geringe Einkünfte haben
- • Kinderzuschlag: Wenn Sie Kinder haben
Zuständige Behörde
Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für ALG I. Melden Sie sich bei der Agentur an Ihrem Wohnort.
Online-Antrag
arbeitsagentur.deBenötigte Unterlagen
- • Personalausweis oder Reisepass
- • Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
- • Sozialversicherungsausweis
- • Lebenslauf und Zeugnisse
- • Bankverbindung (IBAN)
Wichtige Fristen
- • 3 Monate vorher: Arbeitssuchend melden
- • Spätestens 3 Tage nach Kenntnis: Bei kurzfristigem Ende
- • Tag 1 der Arbeitslosigkeit: Persönlich arbeitslos melden
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, 67 Prozent mit Kind, aus dem Bemessungsentgelt der letzten zwölf Monate. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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