Abfindungs-Rechner

Abfindung, Fünftelregelung und Netto-Auszahlung.

Einkommen & BerufRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Abfindungshöhe berechnen

10Jahre
0.50
0,25 (niedrig)0,5 (Regel)1,0+ (hoch)
Berechnete Abfindung
20.000 €

4.000 € × 10 Jahre × 0.5

Für Steuerberechnung (Fünftelregelung)

45
€/Jahr

Tipp: Niedriges Einkommen im Austrittsjahr = weniger Steuern auf Abfindung

0

0,5 = halber Freibetrag (getrennte Eltern)

Ihre Netto-Abfindung

13.065 €
Brutto-Abfindung
20.000 €
Gesamtabzüge
6.935 €
Effektiver Steuersatz auf Abfindung34,7%

Fünftelregelung spart Steuern!

Durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) sparen Sie:

557 €

weniger Steuern als bei Normalbesteuerung

Ohne Fünftelregelung wäre die Steuer auf die Abfindung 7.492 € statt 6.935 €.

Steuerberechnung im Detail

Abzüge von der Abfindung
Brutto-Abfindung20.000,00 €
Einkommensteuer (Fünftelregelung)6.935,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto-Abfindung13.065,00 €

So funktioniert die Fünftelregelung

Berechnungsschritte:

  1. Zu versteuerndes Einkommen (zvE) ohne Abfindung: 46.770 €
  2. Steuer auf zvE ohne Abfindung: 9.432,00 €
  3. zvE + 1/5 der Abfindung: 50.770 €
  4. Steuer auf zvE + 1/5: 10.819,00 €
  5. Mehrsteuer pro Fünftel: 1.387,00 €
  6. Steuer auf Abfindung = Mehrsteuer × 5: 6.935,00 €

Die Fünftelregelung verteilt die Abfindung fiktiv auf 5 Jahre. Dadurch steigt der Steuersatz nur für 1/5 der Summe. Das Ergebnis wird dann mit 5 multipliziert – Sie zahlen weniger als bei voller Besteuerung in einem Jahr.

Wie hoch sollte eine Abfindung sein?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die sogenannte "Regelabfindung" ist ein Richtwert aus der Praxis:

0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Bei Ihnen: 0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 €

  • Minimum: 0,25 Gehälter pro Jahr (schwache Verhandlungsposition)
  • Standard: 0,5 Gehälter pro Jahr (Regelabfindung)
  • Gut: 0,75–1,0 Gehälter pro Jahr (starke Position, lange Zugehörigkeit)
  • Sehr gut: 1,0+ Gehälter pro Jahr (Führungskräfte, Sonderfälle)

ℹ Wissenswertes zur Abfindung

  • Kein Rechtsanspruch: Eine Abfindung ist Verhandlungssache, nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Fünftelregelung ab 2025: Muss in der Steuererklärung beantragt werden (nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug)
  • Keine Sozialversicherung: Auf Abfindungen werden keine SV-Beiträge fällig
  • Sperrzeit ALG: Bei Aufhebungsvertrag droht 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Ruhen des ALG: Abfindung kann ALG-Anspruch bis zu 1 Jahr ruhen lassen (§ 158 SGB III)
  • Timing: Abfindung im Jahr mit niedrigem Einkommen = weniger Steuern

Wichtige Hinweise

  • NEU ab 2025: Die Fünftelregelung wird NICHT mehr automatisch vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – Sie müssen sie in der Steuererklärung beantragen!
  • Aufhebungsvertrag: Kann zu Sperrzeit (12 Wochen) beim Arbeitslosengeld führen
  • Kündigungsschutzklage: Oft bessere Verhandlungsposition für höhere Abfindung
  • Anwalt: Bei größeren Summen lohnt sich eine arbeitsrechtliche Beratung
  • Steuerberater: Für optimales Timing der Abfindungszahlung
  • • Diese Berechnung ist eine Schätzung – die tatsächliche Steuer kann abweichen

Beratung & Information

Arbeitsrechtliche Beratung

Bei Fragen zu Kündigung und Abfindung:

  • • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • • Gewerkschaft (für Mitglieder kostenlos)
  • • Arbeitnehmerkammer (Bremen, Saarland)

Arbeitsagentur Hotline

0800 4 555500

Kostenfrei, Mo-Fr 8-18 Uhr

Tipps zur Steueroptimierung

Auszahlung im Folgejahr

Wenn möglich, Abfindung im Januar auszahlen lassen – dann ist das Jahreseinkommen niedriger.

Einkommen reduzieren

Unbezahlter Urlaub oder Freistellung vor Austritt senkt das zu versteuernde Einkommen.

Direktversicherung

Teil der Abfindung in betriebliche Altersvorsorge einzahlen (steuerfrei bis 4% BBG).

Werbungskosten maximieren

Fortbildungen, Bewerbungskosten, Umzug – im Jahr der Abfindung besonders wertvoll.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Sozialversicherungsbeiträgen, Beitragsbemessungsgrenzen und Lohnsteuertabellen des Jahres 2026; tarifliche und betriebliche Sonderregelungen bleiben außen vor. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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