Witwenrente-Rechner

Große und kleine Witwenrente samt Einkommensanrechnung.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2029

Eingaben & Ergebnis

€/Monat
55Jahre

Ihr eigenes Einkommen

€/Monat
€/Monat

Ihre Witwenrente

862 €netto / Monat

Große Witwenrente (55%) –Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)

Brutto-Witwenrente
990 €
Keine Anrechnung

Berechnungsdetails

Rentenart & Höhe
Rente des Verstorbenen1.800,00 €
Rentenart: Große Witwenrente55.00000000000001%
= Brutto-Witwenrente990,00 €
Sozialversicherung auf Witwenrente
− Krankenversicherung (ca. 8,75%)86,63 €
− Pflegeversicherung (4,2%)41,58 €
Auszahlung Witwenrente861,80 €

Anspruchsprüfung: Große vs. Kleine Witwenrente

Altersgrenze erreicht

Mindestens 46 Jahre 6 Monate (2026)

Kindererziehung

Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren

Erwerbsminderung

Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)

Anspruch auf große Witwenrente (55%)
Grund: Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)

ℹ So funktioniert die Einkommensanrechnung

  • Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € (ab Juli 2025)
  • + Kinderzuschlag: 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind
  • Netto-Ermittlung: Vom Brutto werden pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente) abgezogen
  • Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
  • Sterbevierteljahr: Erste 3 Monate = volle Versichertenrente ohne Anrechnung

Wichtige Hinweise

  • Antragspflicht: Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
  • Wiederheirat: Bei erneuter Heirat erlischt der Anspruch (einmalige Abfindung möglich)
  • Mindest-Ehedauer: Bei Ehe kürzer als 1 Jahr wird eine „Versorgungsehe" vermutet
  • Kleine Witwenrente: Nur 24 Monate Bezugsdauer, dann endet der Anspruch
  • Wartezeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben

Altersgrenzen für große Witwenrente

Die Altersgrenze wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben:

TodesjahrAltersgrenze
202446 Jahre 2 Monate
202546 Jahre 4 Monate
202646 Jahre 6 Monate
202746 Jahre 8 Monate
202846 Jahre 10 Monate
ab 202947 Jahre

Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung

Die Hinterbliebenenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

Hotline

0800 1000 4800 (kostenlos)

Benötigte Unterlagen

  • • Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk
  • • Heiratsurkunde
  • • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
  • • Personalausweis
  • • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit 25 Prozent kleiner beziehungsweise 55 Prozent großer Witwenrente, Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung oberhalb des Freibetrags 2029. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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