Rente & Vorsorge

Witwenrente-Rechner

Große und kleine Witwenrente samt Einkommensanrechnung.

Rechenjahr 2029 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

€/Monat
55Jahre

Ihr eigenes Einkommen

€/Monat
€/Monat

Ihre Witwenrente

862 €netto / Monat

Große Witwenrente (55%) –Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)

Brutto-Witwenrente
990 €
Keine Anrechnung

Berechnungsdetails

Rentenart & Höhe
Rente des Verstorbenen1.800,00 €
Rentenart: Große Witwenrente55.00000000000001%
= Brutto-Witwenrente990,00 €
Sozialversicherung auf Witwenrente
− Krankenversicherung (ca. 8,75%)86,63 €
− Pflegeversicherung (4,2%)41,58 €
Auszahlung Witwenrente861,80 €

Anspruchsprüfung: Große vs. Kleine Witwenrente

Altersgrenze erreicht

Mindestens 46 Jahre 6 Monate (2026)

Kindererziehung

Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren

Erwerbsminderung

Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)

Anspruch auf große Witwenrente (55%)
Grund: Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)

ℹ So funktioniert die Einkommensanrechnung

  • Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € (ab Juli 2025)
  • + Kinderzuschlag: 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind
  • Netto-Ermittlung: Vom Brutto werden pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente) abgezogen
  • Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
  • Sterbevierteljahr: Erste 3 Monate = volle Versichertenrente ohne Anrechnung

Wichtige Hinweise

  • Antragspflicht: Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
  • Wiederheirat: Bei erneuter Heirat erlischt der Anspruch (einmalige Abfindung möglich)
  • Mindest-Ehedauer: Bei Ehe kürzer als 1 Jahr wird eine „Versorgungsehe" vermutet
  • Kleine Witwenrente: Nur 24 Monate Bezugsdauer, dann endet der Anspruch
  • Wartezeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben

Altersgrenzen für große Witwenrente

Die Altersgrenze wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben:

TodesjahrAltersgrenze
202446 Jahre 2 Monate
202546 Jahre 4 Monate
202646 Jahre 6 Monate
202746 Jahre 8 Monate
202846 Jahre 10 Monate
ab 202947 Jahre

Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung

Die Hinterbliebenenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

Hotline

0800 1000 4800 (kostenlos)

Benötigte Unterlagen

  • • Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk
  • • Heiratsurkunde
  • • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
  • • Personalausweis
  • • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit 25 Prozent kleiner beziehungsweise 55 Prozent großer Witwenrente, Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung oberhalb des Freibetrags 2029. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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