Waisenrente-Rechner

Halb- und Vollwaisenrente.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

€/Monat
15Jahre

Ihre Halbwaisenrente

150 €brutto / Monat

10 % der Versichertenrente

Grundbetrag
150 €
Anspruch

Berechnungsdetails

Grundbetrag (§ 64 SGB VI)
Rente des verstorbenen Elternteils1.500,00 €
Rentenartfaktor (Halbwaise)0,1 (10 %)
= Grundbetrag der Waisenrente150,00 €
Monatliche Waisenrente (brutto)150,00 €

Hergeleitete Entgeltpunkte des Verstorbenen (Näherung): ≈ 35,28 EP (Versichertenrente ÷ Rentenwert).

Keine Einkommensanrechnung

Anders als bei der Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen der Waise nicht auf die Waisenrente angerechnet. § 97 SGB VI nennt nur Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente – Waisenrenten sind ausdrücklich nicht erfasst. Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder Halbwaisenrente mindern die Rente also nicht.

Anspruchsdauer (§ 48 SGB VI)

Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr – das sind noch etwa 3 Jahre. Mit Ausbildung verlängert sich der Anspruch bis 27.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Grundbetrag (10 % bzw. 20 %) ist gesetzlich klar geregelt; der Zuschlag nach § 78 SGB VI ist nur näherungsweise darstellbar, da er von den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen abhängt. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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