Vorabpauschale-Rechner

Jährliche Vorabpauschale bei Fonds und ETFs.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2027

Eingaben & Ergebnis

Kirchensteuer einbeziehen

Vorabpauschale 2026

448,00

steuerpflichtiger Ertrag (vor Steuer, vor Sparerpauschbetrag)

Basisertrag (Fondswert × 3,20 % × 0,7)448,00
Vergleichswert Wertsteigerung2.000,00
– Teilfreistellung (30 %)134,40
steuerpflichtig nach Teilfreistellung313,60
Zu zahlende Steuer82,71
Kapitalertragsteuer (25 %)78,40
Solidaritätszuschlag (5,5 %)4,31
effektiver Steuersatz18,46 %

Sparerpauschbetrag nicht vergessen

Bis zu 1.000 € pro Jahr (Verheiratete 2.000 €) bleiben durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Liegen Ihre gesamten Kapitalerträge inklusive Vorabpauschale darunter und haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank keine Steuer ab. Der Rechner zeigt die Steuer vor Verrechnung mit dem Freibetrag.

ℹ So funktioniert's

  • Basiszins 2026: 3,20 % (BMF, Stand 2. Januar 2026; 2025: 2,53 %)
  • Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7 (gesetzlicher Abschlag)
  • Vorabpauschale = kleinerer Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung
  • Bei Wertverlust im Jahr: keine Vorabpauschale (nie negativ)
  • Teilfreistellung: Aktien-ETF 30 %, Mischfonds 15 %, sonstige 0 %
  • Fällig im Januar 2027 – die Depotbank bucht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Berechnung nach § 18 InvStG ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall können unterjährige Käufe/Verkäufe (Zwölftelung), Ausschüttungen und der individuelle Freistellungsauftrag das Ergebnis verändern.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Basiszins der Bundesbank, 70 Prozent Basisertrag, der Teilfreistellung je Fondsart und der Abgeltungsteuer 2027. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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