Mieteinnahmen-Steuer-Rechner

Steuer auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2029

Eingaben & Ergebnis

Mieteinnahmen (Jahresbetrag)

12 × Monatskaltmiete – z. B. 1.000 €/Monat = 12.000 €/Jahr

Gebäude-Abschreibung (AfA)

Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar (§ 7 Abs. 4 EStG) – nicht der Grund und Boden. Der Gebäudeanteil liegt typisch bei 70–80 % des Kaufpreises.

Jährliche Gebäude-AfA: 5.000 €250.000 € × 2,0 %

Weitere Werbungskosten (Jahr)

Für Vermietung & Verpachtung gibt es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a EStG) – nur tatsächliche Kosten zählen.

Nur Zinsen – Tilgung ist nicht absetzbar!

Reparaturen, Instandhaltung

Hausverwaltung, Grundsteuer, Versicherung, nicht umlagefähige Nebenkosten

Steuerliche Situation

z. B. Ihr zvE aus Lohn/Gehalt – der Mietüberschuss erhöht dieses zvE

Steuer auf Ihre Mieteinnahmen 2026

247 €

Zusätzliche Einkommensteuer durch die Vermietungseinkünfte (Differenzmethode)

Überschuss V+V700 €
Effektiver Satz35,3 %
Netto nach Steuer453 €

Berechnung im Detail

Mieteinnahmen (Jahres-Kaltmiete)12.000 €
Werbungskosten gesamt11.300 €
Gebäude-AfA5.000 €
Schuldzinsen4.000 €
Erhaltungsaufwand1.500 €
Verwaltung & Sonstiges800 €
Überschuss aus V+V (§ 21 EStG)700 €
Steuer auf den Überschuss (Differenzmethode)247 €
Einkommensteuer ohne Mieteinkünfte10.548 €
Einkommensteuer mit Mieteinkünften10.795 €
Mietüberschuss nach Steuer(Überschuss − Steuer auf Miete)
453 €38 €/Monat

Tipp: § 7b-Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau

Für neu geschaffenen Mietwohnraum kann zusätzlich zur linearen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 5 %/Jahr über vier Jahre nach § 7b EStG geltend gemacht werden – an strenge Voraussetzungen geknüpft:

  • Bemessungsgrundlage max. 4.000 €/m² (Bauantrag ab 01.01.2023)
  • Baukostenobergrenze 5.200 €/m² (Bauantrag 01.01.2023 bis 30.09.2029)
  • 10-Jahres-Vermietungsbindung, EU-Lage, Effizienzstandard

Dieser Rechner bildet die lineare AfA ab. Die § 7b-Förderung ist zeitlich befristet und komplex – lassen Sie sie individuell prüfen.

Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Diese Berechnung bildet die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und die darauf entfallende Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG) per Differenzmethode ab. Nicht berücksichtigt sind u. a. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die § 7b-Sonderabschreibung, degressive AfA-Sonderfälle, die Aufteilung bei verbilligter Vermietung (50 %/66 %-Grenze, § 21 Abs. 2 EStG), die Spekulationssteuer bei Verkauf (§ 23 EStG) sowie individuelle Frei- und Abzugsbeträge. Maßgeblich ist allein Ihr Steuerbescheid; nutzen Sie für die Steuererklärung ELSTER oder ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2029; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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