Recht & Unterhalt
Versorgungsausgleich-Rechner
Aufteilung der Rentenansprüche bei Scheidung.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Ehezeit
Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG).
In der Ehezeit erworbene Entgeltpunkte
Maßgeblich sind nur die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte (unmittelbare Bewertung, § 5 Abs. 1, § 39, § 43 VersAusglG). Diese finden Sie in der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich (Formular V0500 ff.).
Netto-Übertrag nach Verrechnung
Übertragung von Ehegatte A auf Ehegatte B auf das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (interne Teilung, § 10 VersAusglG).
Monatswert = Netto-Übertrag 6,0000 EP × aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026). Nur illustrativ – siehe Hinweis unten.
Berechnungsdetails
ℹ Was dieser Rechner abbildet
- Gesetzliche Rentenversicherung: Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte je Anrecht (§ 1, § 43 VersAusglG).
- Interne Teilung mit Verrechnung: Bei beidseitiger gesetzlicher Rente wird nur der Wertunterschied übertragen (§ 10 Abs. 1 u. 2 VersAusglG).
- Nicht abgebildet: Betriebs-, Beamten- und private Anrechte, externe Teilung, Geringfügigkeitsgrenzen (§ 18 VersAusglG) sowie Zugangs- und Rentenartfaktor bei späterem Rentenbeginn.
Schätzung – keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Modellrechnung für Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung. Die verbindliche Ermittlung des Ehezeitanteils und des Ausgleichswerts nimmt der jeweilige Versorgungsträger vor; über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die EUR-Umrechnung ist rein illustrativ und entspricht nicht dem später ausgezahlten Rentenbetrag.
Quellen
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den gesetzlichen Tabellenwerten, Selbstbehalten und Quoten des Jahres 2026; die Umstände des Einzelfalls können deutlich abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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