Scheidungskosten-Rechner

Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Verfahrenswert.

Recht & UnterhaltRechenjahr 2025

Eingaben & Ergebnis

Finanzielle Situation

Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)

Art der Scheidung

Beide sind sich einig günstiger

Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt

Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)

Geschätzte Gesamtkosten

4.176

ca. 2.088 € pro Person

Verfahrenswert18.000
Gerichtskosten749
Anwaltskosten (1 Anwalt)3.427

Kostenaufschlüsselung

Verfahrenswert berechnet sich aus:

3 × Nettoeinkommen (5.000 €)15.000
+ Versorgungsausgleich3.000

Anwaltskosten (pro Anwalt):

Verfahrensgebühr (1,3 ×)1.062
Terminsgebühr (1,2 ×)980
Einigungsgebühr (1,0 ×)817
Auslagenpauschale20
+ 19% MwSt.547
Summe pro Anwalt3.427

So sparen Sie Kosten

Einvernehmliche Scheidung: Ein gemeinsamer Anwalt spart bis zu 50% der Anwaltskosten
Trennungsjahr nutzen: Nutzen Sie die Zeit für außergerichtliche Einigungen
Online-Scheidung: Seriöse Anbieter wickeln vieles per E-Mail ab – spart Zeit und Geld
Verfahrenskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten

Zuständige Stellen & Hotlines

Familiengericht

Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.

Anwaltssuche

rechtsanwaltsregister.org

Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung

Beratungshilfe beantragen

Kostenlose Erstberatung

Verfahrenskostenhilfe

VKH-Antrag (Formular)

Bei geringem Einkommen

Scheidungsantrag

justiz.de Formulare

Nur über Anwalt einreichbar

ℹ So funktioniert die Berechnung

  • Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
  • Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
  • Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
  • Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)

Wichtige Hinweise

Schätzung – keine Garantie

Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.

Trennungsjahr erforderlich

Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).

Anwaltszwang

Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.

Folgekostenabkommen

Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.

Checkliste Scheidung

Trennungsjahr abwarten (Beginn dokumentieren)
Unterlagen sammeln (Heiratsurkunde, Einkommensnachweise)
Fachanwalt Familienrecht kontaktieren
Verfahrenskostenhilfe prüfen (bei geringem Einkommen)
Regelung zu Kindern, Unterhalt, Vermögen besprechen
Versorgungsausgleich klären (Rentenansprüche)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den gesetzlichen Tabellenwerten, Selbstbehalten und Quoten des Jahres 2025; die Umstände des Einzelfalls können deutlich abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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