Scheidungskosten-Rechner
Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Verfahrenswert.
Recht & UnterhaltRechenjahr 2025
Eingaben & Ergebnis
Finanzielle Situation
Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)
Art der Scheidung
Beide sind sich einig günstiger
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt
Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)
Geschätzte Gesamtkosten
ca. 2.088 € pro Person
Kostenaufschlüsselung
Verfahrenswert berechnet sich aus:
Anwaltskosten (pro Anwalt):
So sparen Sie Kosten
Zuständige Stellen & Hotlines
Familiengericht
Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.
ℹ So funktioniert die Berechnung
- Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
- Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
- Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
- Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)
Wichtige Hinweise
Schätzung – keine Garantie
Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.
Trennungsjahr erforderlich
Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).
Anwaltszwang
Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.
Folgekostenabkommen
Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.
Checkliste Scheidung
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den gesetzlichen Tabellenwerten, Selbstbehalten und Quoten des Jahres 2025; die Umstände des Einzelfalls können deutlich abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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