Recht & Unterhalt
Scheidungskosten-Rechner
Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Verfahrenswert.
Rechenjahr 2025 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Finanzielle Situation
Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)
Art der Scheidung
Beide sind sich einig günstiger
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt
Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)
Geschätzte Gesamtkosten
ca. 2.088 € pro Person
Kostenaufschlüsselung
Verfahrenswert berechnet sich aus:
Anwaltskosten (pro Anwalt):
So sparen Sie Kosten
Zuständige Stellen & Hotlines
Familiengericht
Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.
ℹ So funktioniert die Berechnung
- Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
- Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
- Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
- Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)
Wichtige Hinweise
Schätzung – keine Garantie
Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.
Trennungsjahr erforderlich
Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).
Anwaltszwang
Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.
Folgekostenabkommen
Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.
Checkliste Scheidung
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den gesetzlichen Tabellenwerten, Selbstbehalten und Quoten des Jahres 2025; die Umstände des Einzelfalls können deutlich abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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Wir ordnen deine Zahlen gemeinsam mit dir ein – ohne Verpflichtung.
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