Steuern & Abgaben
Verpflegungsmehraufwand-Rechner
Pauschalen für Auswärtstätigkeit.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Gesamt: 1 Anreisetag + 2 volle Tage + 1 Abreisetag = 4 Tage
Anreisetag
Volle Reisetage (2x)
Abreisetag
Kürzungen: Frühstück = 20%, Mittag/Abend = je 40% der vollen Tagespauschale
Übernachtungspauschale nur, wenn Sie selbst zahlen und keinen Nachweis erbringen
Ihr Verpflegungsmehraufwand
Steuerfrei erstattungsfähig für 4 Reisetage
Steuerersparnis: ~43,40 € (bei 35% Grenzsteuersatz als Werbungskosten)
Berechnungsdetails
| Tag | Pauschale | Kürzung | Netto |
|---|---|---|---|
| Anreisetag | 14,00 € | — | 14,00 € |
| Tag 2 (24h) | 28,00 € | — | 28,00 € |
| Tag 3 (24h) | 28,00 € | — | 28,00 € |
| Abreisetag | 14,00 € | — | 14,00 € |
| Summe Verpflegung | 84,00 € | ||
| + Übernachtungspauschale (2 × 20 €) | 40,00 € | ||
| Gesamt erstattungsfähig | 124,00 € | ||
Aktuelle Pauschalen 2026
Inland (Deutschland)
- • 24h Abwesenheit: 28 €
- • >8h bis <24h: 14 €
- • An-/Abreisetag: 14 €
Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten
Bezogen auf die volle Tagespauschale (28 €):
- • Frühstück: -20% = -5,60 €
- • Mittagessen: -40% = -11,20 €
- • Abendessen: -40% = -11,20 €
ℹ So funktioniert der Verpflegungsmehraufwand
- Steuerfreie Erstattung: Arbeitgeber kann Pauschalen steuerfrei erstatten
- Werbungskosten: Ohne Erstattung als Werbungskosten absetzbar
- Keine Nachweise: Pauschalen gelten ohne Einzelnachweise für Mahlzeiten
- Kürzungspflicht: Bei gestellten Mahlzeiten muss gekürzt werden
- 3-Monatsfrist: Bei Langzeitdienstreise sinkt Pauschale nach 3 Monaten
Wichtige Hinweise
- •Auswärtstätigkeit: Pauschalen nur bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte
- •Dreimonatsfrist: Nach 3 Monaten an derselben Tätigkeitsstätte entfällt der Anspruch
- •Dokumentation: Reisezweck, Datum, Dauer und Ziel sollten dokumentiert werden
- •Übernachtung: Die Pauschale von 20 € gilt nur ohne Nachweis – mit Belegen sind höhere Kosten absetzbar
- •Ausland: Bei Auslandsreisen gilt am An- und Abreisetag der Satz des Landes mit der geringeren Pauschale
Informationen & Antrag
Finanzamt
Verpflegungsmehraufwand wird über die Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht (Anlage N, Zeile „Reisekosten").
Benötigte Angaben
- • Datum und Dauer der Reise
- • Reiseziel und Anlass
- • Erhaltene Erstattungen
Offizielle Pauschalen
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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