Verlustvortrag-Rechner

Verluste in spätere Jahre übertragen.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2027

Eingaben & Ergebnis

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Werbungskosten und Sonderausgaben

Verlustvortrag aus Vorjahren

Der vom Finanzamt festgestellte Verlustvortrag aus den Vorjahren (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)

Veranlagungsart

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze für die volle Verlustverrechnung auf 2 Mio. €

Beispielszenarien:

Verrechenbar im aktuellen Jahr

80.000 €

von 80.000 € Verlustvortrag

Steuerersparnis33.600 €
zvE nach Verrechnung70.000 €

Berechnung im Detail

Zu versteuerndes Einkommen150.000 €
Verlustvortrag aus Vorjahren80.000 €
Bis 1.000.000 € (100% verrechenbar)80.000 €

Verluste bis zur Grenze werden vollständig mit dem Einkommen verrechnet.

zvE nach Verlustverrechnung
70.000 €

Visualisierung

Einkommen150.000 €
Verrechnet80.000 €
Verbleibendes zvE70.000 €

Berechnungsformel nach §10d EStG

// Schritt 1: Bis zur Grenze (100%)

verrechenbar_1 = min(zvE, 1.000.000 €, Verlustvortrag)

// Schritt 2: Über der Grenze (60%)

restZvE = zvE − verrechenbar_1

verrechenbar_2 = min(restZvE × 70%, restlicher_Verlustvortrag)

// Ergebnis

zvE_neu = zvE − verrechenbar_1 − verrechenbar_2

Die Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EStG stellt sicher, dass bei sehr hohen Einkommen mindestens 30% des Betrags über 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) der Besteuerung unterliegen.

ℹ Wichtige Hinweise

  • Verlustfeststellung: Der Verlustvortrag muss vom Finanzamt gesondert festgestellt werden (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)
  • Grenze 2026: 1 Mio. € (Single) / 2 Mio. € (Zusammenveranlagung)
  • Mindestbesteuerung: Über der Grenze nur 70% verrechenbar (30% unterliegen der Mindestbesteuerung, VZ 2024-2027)
  • Vortrag: Nicht verrechnete Verluste werden unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen
  • Verlustrücktrag: Alternativ können Verluste auch ins Vorjahr zurückgetragen werden (max. 1 Mio. € / 2 Mio. €)
  • Besonderheiten: Für Kapitalverluste, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und Verluste aus Termingeschäften gelten Sonderregeln

Typische Verlustquellen

Vermietung & Verpachtung

Renovierung, Leerstand, AfA

Selbstständigkeit

Anlaufverluste, Investitionen

Gewerbebetrieb

Geschäftliche Verluste

Land- & Forstwirtschaft

Ernteausfälle, Investitionen

Achtung: Verluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden (keine Verrechnung mit anderen Einkünften).

Zuständige Behörden

Finanzamt

Verlustfeststellung & Steuererklärung

ELSTER Online

Steuerberater

Optimierung & komplexe Fälle

Steuerberaterkammer

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2027; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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