Soli-Rechner

Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

€/Jahr
20.000 €150.000 €300.000 €

Freigrenze verdoppelt sich auf 40.700 €

0

Ihr Solidaritätszuschlag 2026

188 €/ Jahr

Entspricht 15,69 € pro Monat

Milderungszone – nur 15,61 % des vollen Solis
Einkommensteuer
21.932 €
Effektiver Soli-Satz
0,86 %

Die drei Soli-Zonen 2026

Freigrenze (kein Soli)

Einkommensteuer bis 20.350 € (Einzelveranlagung)

Soli = 0 €

Milderungszone (reduzierter Soli)Sie sind hier

Einkommensteuer von 20.350 € bis 37.838 €

Soli = max. 11,9% × (ESt − Freigrenze)

Voller Soli (5,5%)

Einkommensteuer über 37.838 €

Soli = 5,5% × Einkommensteuer

Berechnungsdetails

Schritt 1: Bemessungsgrundlage
Jahresbruttoeinkommen80.000,00 €
Zu versteuerndes Einkommen (geschätzt)78.734,00 €
Einkommensteuer (Bemessungsgrundlage)21.932,00 €
Schritt 2: Prüfung Freigrenze (§3 Abs. 3 SolzG)
Freigrenze 2026 (einzeln)20.350,00 €
Differenz zur Freigrenze+1.582,00 €
Schritt 3: Solidaritätszuschlag (§4 SolzG)
Voller Soli (5,5% × ESt)1.206,26 €
Milderungszone (11,9% × Differenz)188,26 €
Angewendete BerechnungMilderungszone (niedrigerer Wert)
Solidaritätszuschlag / Jahr188,25 €

Freigrenzen im Vergleich

JahrEinzelveranlagungZusammenveranlagung
202418.130 €36.260 €
202519.950 €39.900 €
202620.350 €40.700 €

Die Freigrenzen wurden durch das Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 deutlich angehoben. Ca. 90% der Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr.

ℹ So funktioniert der Solidaritätszuschlag

  • Zuschlagsteuer: Der Soli ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (Bemessungsgrundlage)
  • Satz: 5,5% der Einkommensteuer (§4 SolzG)
  • Freigrenze: Unterhalb der Freigrenze wird kein Soli erhoben
  • Milderungszone: Soli steigt schrittweise auf max. 11,9% der Differenz zur Freigrenze
  • Kapitalerträge: Auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) wird Soli ohne Freigrenze erhoben
  • Körperschaftsteuer: GmbHs und AGs zahlen Soli auf die Körperschaftsteuer (keine Freigrenze)

Wer zahlt noch Soli?

Soli zahlen noch:

  • Singles ab ca. 73.000 € Bruttoeinkommen (voller Soli ab ca. 105.000 €)
  • Paare (zusammen) ab ca. 146.000 € Bruttoeinkommen
  • Kapitalanleger auf alle Kapitalerträge (5,5% auf Abgeltungssteuer)
  • Unternehmen (GmbH, AG) auf die Körperschaftsteuer

Kein Soli mehr für:

  • • Ca. 90% aller Steuerzahler seit 2021
  • • Singles mit Einkommensteuer unter 20.350 €
  • • Paare mit Einkommensteuer unter 40.700 €

Wichtige Hinweise

  • Lohnsteuer: Der Arbeitgeber berechnet den Soli bereits beim Lohnsteuerabzug
  • Kapitalerträge: Banken führen 5,5% Soli auf die Abgeltungssteuer ab (keine Freigrenze!)
  • Verfassungsmäßigkeit: Das BVerfG hat den Soli mit Urteil vom 26.03.2025 für verfassungsgemäß erklärt
  • Nicht absetzbar: Der Soli ist keine Sonderausgabe und kann nicht abgesetzt werden

Zuständige Behörden & Links

Finanzamt

Für die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags

BMF Steuerrechner

bmf-steuerrechner.de

ELSTER Online

elster.de

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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