Schenkungsteuer-Rechner

Schenkungen innerhalb der Freibeträge planen.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

0 €500.000 €1 Mio €
I

Steuerklasse I

Steuersätze: 7% - 30%

Keine Schenkungsteuer fällig!

0 €
Netto-Geschenk
150.000 €
Steuersatz
7%

Glückwunsch! Die Schenkung liegt unter dem verfügbaren Freibetrag von 400.000 € – es fällt keine Schenkungsteuer an.

Restfreibetrag: Sie haben noch 250.000 € Freibetrag für weitere Schenkungen in den nächsten 10 Jahren übrig.

Berechnungsdetails

Wert der Schenkung
Brutto-Schenkungswert150.000 €
= Bereinigte Schenkung150.000 €
Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Persönlicher Freibetrag (Kind)400.000 €
= Verfügbarer Freibetrag400.000 €
Steuerberechnung
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
Steuerklasse I7% Steuersatz
Schenkungsteuer0 €

Die 10-Jahres-Regel – So planen Sie clever

Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung!

Beispiel bei Kind (400.000€ Freibetrag):

Jahr 1: 400.000€
steuerfrei
Jahr 11: 400.000€
steuerfrei
Jahr 21: 400.000€
steuerfrei

= 1,2 Mio € steuerfrei über 21 Jahre!

Tipp: Beginnen Sie früh mit regelmäßigen Schenkungen, um Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.

Schenkungsteuer-Tabelle 2026

Steuerpfl. Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
darüber30%43%50%

Quelle: § 19 ErbStG – Die Steuer wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.

ℹ So funktioniert die Schenkungsteuer

  • Gleiches Gesetz: Schenkung- und Erbschaftsteuer sind im selben Gesetz (ErbStG) geregelt
  • Freibeträge: Identisch zur Erbschaftsteuer – 500.000€ für Ehepartner, 400.000€ für Kinder
  • 10-Jahres-Rhythmus: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden
  • Wichtiger Unterschied: Bei Schenkung an Eltern gilt Steuerklasse II (nicht I wie bei Erbschaft!)
  • Nießbrauch: Vorbehalt von Nutzungsrechten mindert den steuerpflichtigen Wert
  • Steuerschuldner: Grundsätzlich der Beschenkte, aber oft übernimmt der Schenker

Freibeträge bei Schenkung 2026

Ehepartner/Lebenspartner
500.000 €
Steuerklasse I
Kinder
400.000 €
Steuerklasse I
Enkel
200.000 €
Steuerklasse I
Urenkel
100.000 €
Steuerklasse I
Eltern / Großeltern
20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung!)
Geschwister / Nichten / Neffen
20.000 €
Steuerklasse II
Lebensgefährte / Freunde / Sonstige
20.000 €
Steuerklasse III – bis 50% Steuer!

Wichtige Hinweise

  • Anzeigepflicht: Schenkungen müssen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt gemeldet werden
  • Formvorschrift: Schenkung von Immobilien erfordert notarielle Beurkundung
  • Rückforderung: Der Schenker kann bei Verarmung die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB)
  • Pflichtteil: Schenkungen können den Pflichtteil der Erben ergänzen (10-Jahres-Frist)
  • Sozialamt: Bei Pflegebedürftigkeit können Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden
  • Steuerberater: Bei größeren Schenkungen unbedingt professionelle Beratung einholen!

Zuständige Behörde

Schenkungsteuer-Finanzamt

Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzämter.

Anzeigefrist

3 Monate nach Schenkung

Wichtige Formulare

  • • Anzeige einer Schenkung (formlos oder Vordruck)
  • • Schenkungsteuererklärung (wenn vom FA angefordert)
  • • Anlage Steuerbefreiung Familienheim (falls zutreffend)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den persönlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu entstehen, und den Steuersätzen je Steuerklasse 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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