Steuern & Abgaben

Schenkungsteuer-Rechner

Schenkungen innerhalb der Freibeträge planen.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

0 €500.000 €1 Mio €
I

Steuerklasse I

Steuersätze: 7% - 30%

Keine Schenkungsteuer fällig!

0 €
Netto-Geschenk
150.000 €
Steuersatz
7%

Glückwunsch! Die Schenkung liegt unter dem verfügbaren Freibetrag von 400.000 € – es fällt keine Schenkungsteuer an.

Restfreibetrag: Sie haben noch 250.000 € Freibetrag für weitere Schenkungen in den nächsten 10 Jahren übrig.

Berechnungsdetails

Wert der Schenkung
Brutto-Schenkungswert150.000 €
= Bereinigte Schenkung150.000 €
Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Persönlicher Freibetrag (Kind)400.000 €
= Verfügbarer Freibetrag400.000 €
Steuerberechnung
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
Steuerklasse I7% Steuersatz
Schenkungsteuer0 €

Die 10-Jahres-Regel – So planen Sie clever

Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung!

Beispiel bei Kind (400.000€ Freibetrag):

Jahr 1: 400.000€
steuerfrei
Jahr 11: 400.000€
steuerfrei
Jahr 21: 400.000€
steuerfrei

= 1,2 Mio € steuerfrei über 21 Jahre!

Tipp: Beginnen Sie früh mit regelmäßigen Schenkungen, um Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.

Schenkungsteuer-Tabelle 2026

Steuerpfl. Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
darüber30%43%50%

Quelle: § 19 ErbStG – Die Steuer wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.

ℹ So funktioniert die Schenkungsteuer

  • Gleiches Gesetz: Schenkung- und Erbschaftsteuer sind im selben Gesetz (ErbStG) geregelt
  • Freibeträge: Identisch zur Erbschaftsteuer – 500.000€ für Ehepartner, 400.000€ für Kinder
  • 10-Jahres-Rhythmus: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden
  • Wichtiger Unterschied: Bei Schenkung an Eltern gilt Steuerklasse II (nicht I wie bei Erbschaft!)
  • Nießbrauch: Vorbehalt von Nutzungsrechten mindert den steuerpflichtigen Wert
  • Steuerschuldner: Grundsätzlich der Beschenkte, aber oft übernimmt der Schenker

Freibeträge bei Schenkung 2026

Ehepartner/Lebenspartner
500.000 €
Steuerklasse I
Kinder
400.000 €
Steuerklasse I
Enkel
200.000 €
Steuerklasse I
Urenkel
100.000 €
Steuerklasse I
Eltern / Großeltern
20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung!)
Geschwister / Nichten / Neffen
20.000 €
Steuerklasse II
Lebensgefährte / Freunde / Sonstige
20.000 €
Steuerklasse III – bis 50% Steuer!

Wichtige Hinweise

  • Anzeigepflicht: Schenkungen müssen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt gemeldet werden
  • Formvorschrift: Schenkung von Immobilien erfordert notarielle Beurkundung
  • Rückforderung: Der Schenker kann bei Verarmung die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB)
  • Pflichtteil: Schenkungen können den Pflichtteil der Erben ergänzen (10-Jahres-Frist)
  • Sozialamt: Bei Pflegebedürftigkeit können Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden
  • Steuerberater: Bei größeren Schenkungen unbedingt professionelle Beratung einholen!

Zuständige Behörde

Schenkungsteuer-Finanzamt

Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzämter.

Anzeigefrist

3 Monate nach Schenkung

Wichtige Formulare

  • • Anzeige einer Schenkung (formlos oder Vordruck)
  • • Schenkungsteuererklärung (wenn vom FA angefordert)
  • • Anlage Steuerbefreiung Familienheim (falls zutreffend)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den persönlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu entstehen, und den Steuersätzen je Steuerklasse 2026. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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