RVG-Rechner

Anwaltsgebühren nach Gegenstandswert.

Recht & UnterhaltRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Geschätzte außergerichtliche Anwaltskosten

572,21 €

inkl. 19 % USt. – Schätzung, ohne Gewähr

1,0-Gebühr (Wertgebühr)354,50 €
Geschäftsgebühr 1,3 (Nr. 2300)460,85 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002)20,00 €
+ 19 % USt.91,36 €
Außergerichtlich gesamt572,21 €

ℹ So rechnet der RVG-Rechner

  • Aus dem Gegenstandswert wird über die Tabelle der Anlage 2 zu § 13 RVG die 1,0-Gebühr abgeleitet.
  • Außergerichtlich fällt die Geschäftsgebühr 1,3 (Nr. 2300 VV RVG) an – der praxisübliche Regelsatz.
  • Plus Auslagenpauschale (20 % der Gebühr, max. 20 €, Nr. 7002) und 19 % Umsatzsteuer (Nr. 7008).
  • Im Gerichtsverfahren kommen Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2 hinzu; die Geschäftsgebühr wird hälftig (max. 0,75) angerechnet.

Wichtiger Hinweis – ohne Gewähr

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung der typischen Anwaltskosten nach RVG. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab (Gebührenrahmen, Rechtsgebiet, individuelle Vergütungsvereinbarung). Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Kostennote Ihres Anwalts. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Anwaltsgebühren nach der Gebührentabelle Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (gültig seit 01.06.2025, unverändert 2026); Gerichtskosten nach Anlage 2 zu § 34 GKG. Quelle: gesetze-im-internet.de. Konkrete Gebührensätze und Auslagen können im Einzelfall abweichen.

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