Rente & Vorsorge

Rürup-Renten-Rechner

Beiträge, Steuervorteil und spätere Rente.

Rechenjahr 2027 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Deine Daten zur Rürup-/Basisrente

Absetzbar sind bis zu 30.826 € pro Jahr (Einzelveranlagung).

0 %30 %45 %

Den persönlichen Grenzsteuersatz ermitteln Sie über den Einkommensteuer-Rechner.

Deine Steuerersparnis pro Jahr

1.800,00 €
über den Sonderausgabenabzug (§ 10 EStG)
6.000,00 €
Abziehbar als Sonderausgaben
4.200,00 €
Netto-Aufwand
Effektive Förderquote30,0 %
Das Finanzamt trägt 30,0 % Ihres Beitrags über die Steuerersparnis mit.

So setzt sich die Ersparnis zusammen

Eingezahlter Beitrag6.000,00 €
Höchstbetrag (Einzelveranlagung)30.826,00 €
Abziehbarer Sonderausgabenanteil (100 % seit 2023)6.000,00 €
Steuerersparnis (Abzug × Grenzsteuersatz)1.800,00 €
Netto-Aufwand (Beitrag − Steuerersparnis)4.200,00 €

ℹ Was ist die Rürup-/Basisrente?

  • Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit reinem Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.
  • Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener, die keine Riester-Zulagen erhalten – statt Zulagen wirkt der Steuervorteil.
  • Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 S. 6 EStG).
  • Der Höchstbetrag 2026 beträgt 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) – er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Anders als beim Altersvorsorgedepot (Zulagenmodell ab 2027) gibt es keine Zulagen – die Förderung läuft ausschließlich über die Steuer.

Hinweis zur nachgelagerten Besteuerung

  • Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG.
  • Der Besteuerungsanteil beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2026 = 84 % und steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf 100 % bei Rentenbeginn 2058.
  • Der Höchstbetrag wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG).
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte auf die Ersparnis sind nicht berücksichtigt.

Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner ermittelt die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i.V.m. Abs. 3 EStG (Stand 2026). Der abziehbare Höchstbetrag (30.826 € Ledige / 61.652 € Zusammenveranlagung) wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG). Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 = 84 %, steigend bis 100 % bei Rentenbeginn 2058). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Berechnung Steuerberater bzw. Finanzamt konsultieren.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2027; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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