Rürup-Renten-Rechner

Beiträge, Steuervorteil und spätere Rente.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2027

Eingaben & Ergebnis

Deine Daten zur Rürup-/Basisrente

Absetzbar sind bis zu 30.826 € pro Jahr (Einzelveranlagung).

0 %30 %45 %

Den persönlichen Grenzsteuersatz ermitteln Sie über den Einkommensteuer-Rechner.

Deine Steuerersparnis pro Jahr

1.800,00 €
über den Sonderausgabenabzug (§ 10 EStG)
6.000,00 €
Abziehbar als Sonderausgaben
4.200,00 €
Netto-Aufwand
Effektive Förderquote30,0 %
Das Finanzamt trägt 30,0 % Ihres Beitrags über die Steuerersparnis mit.

So setzt sich die Ersparnis zusammen

Eingezahlter Beitrag6.000,00 €
Höchstbetrag (Einzelveranlagung)30.826,00 €
Abziehbarer Sonderausgabenanteil (100 % seit 2023)6.000,00 €
Steuerersparnis (Abzug × Grenzsteuersatz)1.800,00 €
Netto-Aufwand (Beitrag − Steuerersparnis)4.200,00 €

ℹ Was ist die Rürup-/Basisrente?

  • Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit reinem Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.
  • Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener, die keine Riester-Zulagen erhalten – statt Zulagen wirkt der Steuervorteil.
  • Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 S. 6 EStG).
  • Der Höchstbetrag 2026 beträgt 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) – er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Anders als beim Altersvorsorgedepot (Zulagenmodell ab 2027) gibt es keine Zulagen – die Förderung läuft ausschließlich über die Steuer.

Hinweis zur nachgelagerten Besteuerung

  • Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG.
  • Der Besteuerungsanteil beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2026 = 84 % und steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf 100 % bei Rentenbeginn 2058.
  • Der Höchstbetrag wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG).
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte auf die Ersparnis sind nicht berücksichtigt.

Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner ermittelt die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i.V.m. Abs. 3 EStG (Stand 2026). Der abziehbare Höchstbetrag (30.826 € Ledige / 61.652 € Zusammenveranlagung) wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG). Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 = 84 %, steigend bis 100 % bei Rentenbeginn 2058). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Berechnung Steuerberater bzw. Finanzamt konsultieren.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2027; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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