Rente & Vorsorge

Riester-Kündigung-Rechner

Was bei Kündigung eines Riester-Vertrags übrig bleibt.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

1.000 €50.000 €100.000 €
0 €15.000 €
%

Typisch: 25–35 % bei mittlerem Einkommen, 42 % bei hohem

Bei Kündigung mit Kapitalauszahlung

Das bleibt Ihnen netto
10.575 €

geschätzt, nach Rückzahlung der Förderung und Steuer auf die Erträge

Verlustquote29,5 %

Spürbarer Förderverlust (Förderung + Steuer vs. Kapital)

So setzt sich die Auszahlung zusammen

Bruttoauszahlung (Vertragsguthaben)15.000 €
− Rückzahlung Zulagen + Steuerermäßigung (§ 93)Anbieter behält ein und führt an die ZfA ab2.625 €
= Auszahlung vom Anbieter12.375 €
− geschätzte Steuer auf Erträge (§ 22 Nr. 5)separat über die Steuererklärung — nicht vom Anbieter einbehalten1.800 €
= geschätztes Netto10.575 €

ℹ Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist eine Schätzung (Kapital − Eigenbeiträge). Da Eigenbeiträge und Zulagen ebenfalls im Kapital stecken, überschätzt diese einfache Differenz die Erträge leicht. Den genauen Ertragsanteil weist der Anbieter in der Kündigungs-/Auszahlungsbescheinigung aus.

Kleinbetragsrente: förderunschädlich abfinden

Kleinbetragsrenten bis 59 €/Monat dürfen 2026 förderunschädlich abgefunden werden (§ 93 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Grenze sind 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV — bei einer Bezugsgröße von 3.955 €/Monat (bundeseinheitlich 2026) entspricht das 59,32 €/Monat. In diesem Fall müssen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden.

Vor der Kündigung prüfen: förderunschädliche Alternativen

Bei diesen Wegen muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden:

  • Anbieterwechsel: Übertragung des Guthabens auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag
  • Beitragsfreistellung (Ruhenlassen): Beiträge auf 0 € setzen, Vertrag und Förderung bleiben bestehen
  • Versorgungsausgleich: Teilung des Guthabens bei Scheidung
  • Wohn-Riester-Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum (§ 92a EStG)
  • Auszahlung im Rentenalter als lebenslange Rente (zzgl. bis zu 30 % Teilkapital)

Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung

Der angezeigte Netto-Betrag ist eine vereinfachte Schätzung: Der genaue Rückzahlungsbetrag und der steuerpflichtige Ertragsanteil werden vom Anbieter bzw. der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt und in der Kündigungs-/Auszahlungsbescheinigung ausgewiesen. Stornokosten des Anbieters, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten. Wichtig: Die staatliche Förderung muss nur bei schädlicher Verwendung (z. B. vorzeitige Kapitalauszahlung/Kündigung) zurückgezahlt werden — nicht bei Anbieterwechsel, Beitragsfreistellung (Ruhenlassen) oder Übertragung im Versorgungsausgleich. Prüfen Sie vor einer Kündigung diese förderunschädlichen Alternativen.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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