Renteneintrittsalter-Rechner
Wann du regulär in Rente gehen kannst.
Rente & VorsorgeRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Ihre Regelaltersgrenze
abschlagsfreie Regelaltersrente (§235 SGB VI)
Früher in Rente – mit Abschlag
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren (Altersrente für langjährig Versicherte) können Sie ab 63 Jahren in Rente – allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro Monat, den Sie früher in Rente gehen.
Hinweis: Der gesetzliche Abschlag ist auf höchstens 14,4 % begrenzt (48 Monate × 0,3 %). Der genaue Abschlag hängt vom tatsächlichen Rentenbeginn ab.
ℹ So funktioniert's
- Ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren
- Jahrgänge 1947–1963 liegen stufenweise zwischen 65 und 67 Jahren
- 45 Versicherungsjahre = abschlagsfrei bis zu 2 Jahre früher (§236b SGB VI)
- Mit 35 Jahren ab 63 möglich – aber mit 0,3 % Abschlag pro Monat
Wichtige Hinweise
Rente wird nicht automatisch gezahlt
Sie müssen den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – idealerweise rund 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
45 Jahre sauber prüfen
Zur 45-Jahre-Wartezeit zählen u. a. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Kindererziehungszeiten – aber keine Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium. Ihre Rentenauskunft zeigt den exakten Stand.
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Zuständig für Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenantrag
Online-Dienste & Rentenantrag
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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