Renteneintrittsalter-Rechner

Wann du regulär in Rente gehen kannst.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Ihre Regelaltersgrenze

67 Jahre

abschlagsfreie Regelaltersrente (§235 SGB VI)

Renteneintritt frühestens abJanuar 2032

Früher in Rente – mit Abschlag

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren (Altersrente für langjährig Versicherte) können Sie ab 63 Jahren in Rente – allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro Monat, den Sie früher in Rente gehen.

Frühester Beginn (ab 63)Januar 2028
Maximaler Abschlag (63 Regelalter)14,4 %

Hinweis: Der gesetzliche Abschlag ist auf höchstens 14,4 % begrenzt (48 Monate × 0,3 %). Der genaue Abschlag hängt vom tatsächlichen Rentenbeginn ab.

ℹ So funktioniert's

  • Ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren
  • Jahrgänge 1947–1963 liegen stufenweise zwischen 65 und 67 Jahren
  • 45 Versicherungsjahre = abschlagsfrei bis zu 2 Jahre früher (§236b SGB VI)
  • Mit 35 Jahren ab 63 möglich – aber mit 0,3 % Abschlag pro Monat

Wichtige Hinweise

Rente wird nicht automatisch gezahlt

Sie müssen den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – idealerweise rund 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

45 Jahre sauber prüfen

Zur 45-Jahre-Wartezeit zählen u. a. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Kindererziehungszeiten – aber keine Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium. Ihre Rentenauskunft zeigt den exakten Stand.

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung

Zuständig für Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenantrag

Servicetelefon

0800 1000 4800

Kostenfrei · Mo–Do 7:30–19:30 Uhr, Fr 7:30–15:30 Uhr

Online-Dienste & Rentenantrag

deutsche-rentenversicherung.de

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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