Nießbrauch-Rechner

Kapitalwert eines Nießbrauchrechts.

Recht & UnterhaltRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

€/Jahr
Geschlecht (eigene Tabellen-Spalte)

Kapitalwert des Nießbrauchs

201.328 €

Lebenslänglich · Vervielfältiger 12,583

Gedeckelter Jahreswert (§ 16)
16.000 €
Vervielfältiger
12,583

Berechnungsdetails

Wert des Wirtschaftsguts400.000,00 €
Jahreswert der Nutzung16.000,00 €
Höchstwert nach § 16 (Wert / 18,6)21.505,38 €
= Anzusetzender Jahreswert16.000,00 €
Vervielfältiger (BMF-Tabelle (§ 14 BewG), Alter 65, Frau)× 12,583
Mittlere Lebenserwartung (informativ)20,91 Jahre
Kapitalwert des Nießbrauchs201.328,00 €

ℹ So funktioniert die Bewertung

  • 1.Jahreswert der Nutzung ermitteln (z. B. Jahresnettokaltmiete; bei Geldsumme 5,5 %, § 15 BewG).
  • 2.Deckelung nach § 16 BewG: höchstens Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6.
  • 3.Vervielfältiger wählen – lebenslänglich aus der BMF-Tabelle nach Alter & Geschlecht (§ 14 BewG), sonst § 13 / Anlage 9a.
  • 4.Kapitalwert = anzusetzender Jahreswert × Vervielfältiger.

Wichtige Hinweise

  • Bei lebenslänglichem Nießbrauch enthält dieser Rechner nur die amtlich verifizierten Altersstufen (0, 60, 65, 70 Jahre). Für andere Alter gilt die vollständige BMF-Tabelle.
  • Bei zeitlich befristetem Nießbrauch sind nur die verifizierten Laufzeiten (5, 10, 15, 20 Jahre) hinterlegt; weitere Laufzeiten stehen in Anlage 9a BewG.
  • Der anzusetzende Jahreswert einer Immobilie (übliche Jahresnettokaltmiete) ist eine Sachverhaltsfrage und nicht ziffernmäßig im Gesetz festgelegt – hier als Näherung.
Schätzung – keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Bewertung ersetzt keine verbindliche Auskunft des Finanzamts oder eines Steuerberaters. Maßgeblich sind der Einzelfall, der amtlich festgestellte Wert des Wirtschaftsguts und der Bewertungsstichtag.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den gesetzlichen Tabellenwerten, Selbstbehalten und Quoten des Jahres 2026; die Umstände des Einzelfalls können deutlich abweichen. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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