Einkommen & Beruf

Nachtschicht-Rechner

Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Ihre Angaben

€/h

*40% gilt nur, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen wurde

%

Max. steuerfrei nach §3b EStG: 25%

Ergebnis für 8 Stunden Nachtarbeit (20-6 Uhr)

Gesamtverdienst200,00 €
Grundlohn160,00 €
+ Zuschlag (25%)40,00 €
Steuerfrei
40,00 €
Nach §3b EStG

Berechnung: Steuerfrei sind max. 25% von 20,00 €/h = 5,00 €/h

Monatliche Hochrechnung (40h)

Grundlohn800,00 €
+ Zuschläge gesamt200,00 €
davon steuerfrei200,00 €
Gesamtverdienst brutto1.000,00 €

Ihr jährlicher Steuervorteil

Steuerfreie Zuschläge/Jahr
2.400,00 €
Geschätzte Steuerersparnis*
~720,00 €

*Bei ca. 30% durchschnittlichem Steuersatz. Die Zuschläge sind auch sozialversicherungsfrei!

Detailberechnung pro Stunde

PositionBetrag
Ihr Stundenlohn (brutto)20,00 €
Max. steuerfreier Zuschlag (25%)5,00 €
Tatsächlicher Zuschlag (25%)5,00 €
= Steuerfreier Betrag5,00 €

Steuerfreie Zuschlagssätze nach §3b EStG

ArbeitszeitMax. steuerfrei
Nachtarbeit (20-6 Uhr)25%
Nachtarbeit (0-4 Uhr, Beginn vor 0 Uhr)40%
Sonntagsarbeit50%
Gesetzliche Feiertage125%
24.12. ab 14h, 25./26.12., 1. Mai150%
Nacht + Sonntag (kombiniert)75% / 90%*
Nacht + Feiertag (kombiniert)150% / 165%*

*Je nach Nacht-Zeitraum (25% oder 40%)

Wichtige Hinweise

  • 50-Euro-Grenze: Steuerfreiheit gilt nur für Grundlöhne bis 50 €/Stunde. Darüber sind Zuschläge anteilig steuerpflichtig.
  • Tatsächliche Arbeit: Nur für tatsächlich geleistete Arbeit – Pauschalen ohne Nachweis sind nicht steuerfrei.
  • Nachweis erforderlich: Arbeitgeber muss Zeiten dokumentieren (Stechuhr, Dienstplan).
  • Kombinationen möglich: Nacht- und Sonntags-/Feiertagszuschläge können addiert werden!
  • Auch SV-frei: Steuerfreie Zuschläge sind auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Bundesweite gesetzliche Feiertage

Neujahr (1. Januar)
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
1. Weihnachtstag (25. Dezember)
2. Weihnachtstag (26. Dezember)

Zusätzliche Feiertage je nach Bundesland (z.B. Fronleichnam, Allerheiligen) gelten ebenfalls als Feiertage i.S.d. §3b EStG.

Zuständige Behörden & Kontakt

Ihr Finanzamt

Zuständig für Einkommensteuer-Fragen

Finanzamt finden

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Sozialversicherungsbeiträgen, Beitragsbemessungsgrenzen und Lohnsteuertabellen des Jahres 2026; tarifliche und betriebliche Sonderregelungen bleiben außen vor. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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