Mütterrente-Rechner
Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten.
Rente & VorsorgeRechenjahr 2027
Eingaben & Ergebnis
Zusätzliche Rente durch Kindererziehung
= 5,0 Entgeltpunkte × 42.52 € Rentenwert
Aufschlüsselung
2 Kinder vor 1992
2 × 2,5 EP = 5,0 Entgeltpunkte
Mütterrente III ab 2027
Ab 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 3 Entgeltpunkte angehoben (derzeit 2,5).
ℹ So funktioniert die Mütterrente
- Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt
- Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Entgeltpunkte (30 Monate) – ab 2027: 3 EP
- Ab 1992 geborene Kinder: 3 Entgeltpunkte (36 Monate = 3 Jahre)
- Aktueller Rentenwert 2025/26: 42.52 € pro Entgeltpunkt (bundeseinheitlich seit 01.07.2025)
- Anrechnung: Die Zeiten werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie sie bei der Rentenversicherung angemeldet haben
Wer bekommt die Mütterrente?
Mütter (und Väter!)
Die Kindererziehungszeiten können grundsätzlich auch Vätern angerechnet werden, wenn sie die Erziehung überwiegend übernommen haben.
Voraussetzungen
• Kind muss in Deutschland geboren sein (oder EU/EWR mit deutschem Rentenanspruch)
• Erziehung während der ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre überwiegend selbst übernommen
• Kindererziehungszeiten bei der DRV angemeldet
Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Kindererziehungszeiten werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie diese bei der Kontenklärung angegeben haben.
Online-Dienste
deutsche-rentenversicherung.deWichtige Hinweise
Kontenklärung durchführen!
Prüfen Sie, ob Ihre Kindererziehungszeiten vollständig in Ihrem Rentenkonto erfasst sind. Eine Kontenklärung ist jederzeit kostenlos möglich.
Automatische Anrechnung für Rentner
Wenn Sie bereits Rente beziehen, werden die Verbesserungen durch die Mütterrente automatisch berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Auch Adoptiv- und Pflegekinder
Kindererziehungszeiten können auch für Adoptiv- und Pflegekinder angerechnet werden, wenn Sie sie in den ersten Lebensjahren überwiegend erzogen haben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 € (bundeseinheitlich) | Stand: Juli 2026
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2027; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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