Steuern & Abgaben

Lohnsteuer-Rechner

Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer vom Bruttolohn.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

1.000 €6.500 €12.000 €

Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

0

Ihre monatliche Lohnsteuer

572 €/ Monat

Entspricht 6.866 € pro Jahr

+ Soli
0,00 €
+ Kirchensteuer
0,00 €
Gesamte Steuerabzüge572 €

Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1

Ihre Steuersätze

31,3 %

Grenzsteuersatz

Steuer auf nächsten Euro

14,3 %

Durchschnittssteuersatz

Anteil am Brutto

0%14%42%45%

Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026

Berechnungsdetails

Ausgangswerte
Monatlicher Bruttolohn4.000,00 €
Jahres-Brutto (×12)48.000,00 €
Abzüge vor Besteuerung (jährlich)
− Vorsorgepauschale7.824,00 €
− Werbungskostenpauschale (§9a EStG)1.230,00 €
− Sonderausgabenpauschale (§10c EStG)36,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)38.910,00 €
Steuerberechnung (jährlich)
Lohnsteuer(§32a EStG 2026)6.866,00 €
+ Solidaritätszuschlag(§3 SolzG)0,00 € (unter Freigrenze)
Gesamte Steuerabzüge / Jahr6.866,00 €
Gesamte Steuerabzüge / Monat (÷12)572,17 €

Steuerklassen im Vergleich

SKFür wenLohnsteuer/Monat*
1Ledige, Geschiedene, Verwitwete572,17 €
2Alleinerziehende mit Kind(ern)
3Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener)
4Verheiratete (beide verdienen ähnlich)
5Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III)
6Zweit- oder Nebenjob

*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.

ℹ So funktioniert die Lohnsteuer

  • Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
  • Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
  • Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
  • Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
  • Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen

Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)

Steuerklasse I

Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.

Steuerklasse II

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.

Steuerklasse III

Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.

Steuerklasse IV

Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.

Steuerklasse V

Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.

Steuerklasse VI

Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.

Wichtige Hinweise

  • Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
  • Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
  • Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
  • Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
  • Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung

Zuständige Behörde

Finanzamt

Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.

Finanzamt-Hotline

BZSt-Kontakt

Steuerklassenwechsel beantragen

  • • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
  • • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
  • • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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