Lohnsteuer-Rechner

Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer vom Bruttolohn.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

1.000 €6.500 €12.000 €

Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

0

Ihre monatliche Lohnsteuer

572 €/ Monat

Entspricht 6.866 € pro Jahr

+ Soli
0,00 €
+ Kirchensteuer
0,00 €
Gesamte Steuerabzüge572 €

Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1

Ihre Steuersätze

31,3 %

Grenzsteuersatz

Steuer auf nächsten Euro

14,3 %

Durchschnittssteuersatz

Anteil am Brutto

0%14%42%45%

Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026

Berechnungsdetails

Ausgangswerte
Monatlicher Bruttolohn4.000,00 €
Jahres-Brutto (×12)48.000,00 €
Abzüge vor Besteuerung (jährlich)
− Vorsorgepauschale7.824,00 €
− Werbungskostenpauschale (§9a EStG)1.230,00 €
− Sonderausgabenpauschale (§10c EStG)36,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)38.910,00 €
Steuerberechnung (jährlich)
Lohnsteuer(§32a EStG 2026)6.866,00 €
+ Solidaritätszuschlag(§3 SolzG)0,00 € (unter Freigrenze)
Gesamte Steuerabzüge / Jahr6.866,00 €
Gesamte Steuerabzüge / Monat (÷12)572,17 €

Steuerklassen im Vergleich

SKFür wenLohnsteuer/Monat*
1Ledige, Geschiedene, Verwitwete572,17 €
2Alleinerziehende mit Kind(ern)
3Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener)
4Verheiratete (beide verdienen ähnlich)
5Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III)
6Zweit- oder Nebenjob

*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.

ℹ So funktioniert die Lohnsteuer

  • Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
  • Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
  • Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
  • Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
  • Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen

Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)

Steuerklasse I

Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.

Steuerklasse II

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.

Steuerklasse III

Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.

Steuerklasse IV

Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.

Steuerklasse V

Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.

Steuerklasse VI

Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.

Wichtige Hinweise

  • Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
  • Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
  • Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
  • Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
  • Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung

Zuständige Behörde

Finanzamt

Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.

Finanzamt-Hotline

BZSt-Kontakt

Steuerklassenwechsel beantragen

  • • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
  • • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
  • • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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