Lohnsteuer-Rechner
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer vom Bruttolohn.
Steuern & AbgabenRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Ihre monatliche Lohnsteuer
Entspricht 6.866 € pro Jahr
Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1
Ihre Steuersätze
Grenzsteuersatz
Steuer auf nächsten Euro
Durchschnittssteuersatz
Anteil am Brutto
Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026
Berechnungsdetails
Steuerklassen im Vergleich
| SK | Für wen | Lohnsteuer/Monat* |
|---|---|---|
| 1 | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 572,17 € |
| 2 | Alleinerziehende mit Kind(ern) | – |
| 3 | Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener) | – |
| 4 | Verheiratete (beide verdienen ähnlich) | – |
| 5 | Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III) | – |
| 6 | Zweit- oder Nebenjob | – |
*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.
ℹ So funktioniert die Lohnsteuer
- Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
- Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
- Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
- Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
- Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
- Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen
Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)
Steuerklasse I
Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.
Steuerklasse III
Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.
Steuerklasse IV
Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.
Steuerklasse V
Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.
Steuerklasse VI
Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.
Wichtige Hinweise
- •Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
- •Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
- •Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
- •Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
- •Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung
Zuständige Behörde
Finanzamt
Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.
Online-Antrag
ELSTER – SteuerportalFinanzamt-Hotline
BZSt-KontaktSteuerklassenwechsel beantragen
- • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
- • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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