Kinderfreibetrag-Rechner

Günstigerprüfung zwischen Freibetrag und Kindergeld.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Veranlagung
Bei „Verheiratet" wird das Ehegatten-Splitting (§32a Abs. 5 EStG) angewendet.

Günstigerprüfung – Ergebnis

Kindergeld

ist für Sie günstiger – um 102 € pro Jahr

Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag3.006

Freibetrag gesamt: 9.756 € (alle Kinder, beide Eltern)

Kindergeld im Jahr3.108

1 Kind × 259 € × 12 Monate

Hinweis: Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch. Wirkt der Freibetrag, wird das bereits gezahlte Kindergeld mit der Steuer verrechnet.

ℹ So funktioniert die Günstigerprüfung

  • Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € pro Kind und Jahr (6.828 € sächlicher Freibetrag + 2.928 € BEA-Freibetrag, jeweils für beide Eltern)
  • Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr
  • Das Finanzamt vergleicht automatisch beides und gewährt die für Sie günstigere Variante – Sie müssen nichts wählen.
  • Der Freibetrag lohnt sich erst bei höherem Einkommen (oft ab ca. 85.000 € zu versteuerndem Einkommen für ein Kind bei Verheirateten).

Vereinfachte Berechnung – ohne Gewähr

Dieser Rechner nutzt den Grundtarif §32a EStG 2026 (inkl. Splitting) und vergleicht die reine Tarif-Steuerersparnis mit dem Jahres-Kindergeld. Nicht berücksichtigt werden Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, weitere Freibeträge sowie individuelle Besonderheiten. Die Ergebnisse ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist allein die Berechnung Ihres Finanzamts.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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