Steuern & Abgaben

Haushaltshilfe-Rechner

Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Art der Haushaltshilfe

Haushaltsnahe Dienstleistungen

€/Monat
0 €= 3.000 €/Jahr2.000 €

Typische Kosten:

Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG

600 €/Jahr

Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!

Gesamtkosten/Jahr
3.000 €
Effektive Kosten
2.400 €

Ersparnis: Sie sparen 20,0 %Ihrer Ausgaben durch die Steuerermäßigung!

Berechnungsdetails

Haushaltsnahe Dienstleistungen600 €
Jahreskosten:3.000 €
Davon anrechenbar (max. 20.000 €):3.000 €
× 20% Ermäßigung (max. 4.000 €):600 €
= Gesamt-Steuerermäßigung600 €

Höchstbeträge nach §35a EStG

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Reinigung, Pflege, Garten (Rechnung)

max. 4.000€

(= 20.000€ Kosten)

Minijob-Haushaltshilfe

Geringfügige Beschäftigung

max. 510€

(= 2.550€ Kosten)

+ Handwerkerleistungen

Renovierung, Reparaturen

max. 1.200€

(= 6.000€ Kosten)

Theoretisches Maximum

Alle drei Kategorien kombiniert

max. 5.710€

pro Jahr

Was ist als Haushaltshilfe absetzbar?

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • • Reinigung/Putzhilfe
  • • Fensterreinigung
  • • Gartenpflege (Rasen, Hecke)
  • • Winterdienst (Schneeräumen)
  • • Pflegedienst-Leistungen
  • • Kinderbetreuung im Haushalt
  • • Hausmeisterdienste
  • • Wäscherei (Abhol-/Lieferservice)
  • • Tierbetreuung (im Haushalt)

Nicht absetzbar:

  • • Barzahlungen
  • • Leistungen außerhalb des Haushalts
  • • Umzugsunternehmen
  • • Nachhilfeunterricht
  • • Musikunterricht
  • • Vermögensverwaltung
  • • Müllabfuhr-Grundgebühr
  • • Schornsteinfeger ( Handwerker)
  • • Bereits geförderte Leistungen

Minijob oder Dienstleistungsfirma?

Minijob-Anstellung:

  • Oft günstiger pro Stunde
  • Persönliche Bindung
  • Flexiblere Arbeitszeiten
  • − Anmeldung bei Minijob-Zentrale
  • − Arbeitgeber-Pflichten
  • − Max. 510€ Ermäßigung

Dienstleistungsfirma:

  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Versicherung/Vertretung inkl.
  • Max. 4.000€ Ermäßigung
  • Einfache Rechnung
  • − Oft teurer pro Stunde
  • − Weniger persönlich

Tipp: Sie können beide Varianten kombinieren! Minijob-Haushaltshilfe (510€) + Dienstleistungen (4.000€) = bis zu 4.510€ Ermäßigung.

Wichtige Hinweise

  • Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
  • Rechnung erforderlich: Bei Dienstleistungsfirmen benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuer-ID.
  • Minijob anmelden: Über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale (Formular wird zugeschickt).
  • Im eigenen Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück (EU/EWR) stattfinden.
  • Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Durchführung.
  • Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!

Steuer-Tipps

  • Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Kosten für Hausmeister, Gartenpflege und Reinigung aus der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar!
  • Pflegekosten: Ambulante Pflegedienst-Kosten (haushaltsnahe Tätigkeiten) sind bis 4.000€ absetzbar – zusätzlich zu Pflegegeld!
  • Alle Kategorien nutzen: Kombinieren Sie Haushaltshilfe, Dienstleistungen UND Handwerker für bis zu 5.710€ Ermäßigung!
  • Jahresende nutzen: Verschieben Sie ggf. Zahlungen ins neue Jahr, wenn Sie das Maximum bereits ausgeschöpft haben.

Zuständige Behörden

Minijob-Zentrale

Anmeldung von Minijob-Haushaltshilfen über das Haushaltsscheckverfahren.

minijob-zentrale.de

Finanzamt

Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Hauptvordruck, Zeilen 4-7).

elster.de

Quellen & Rechtsgrundlagen

Offizielle Berechnung nach §35a EStG:
• Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten, max. 4.000€ (§35a Abs. 2)
• Minijob-Haushaltshilfe: 20% der Kosten, max. 510€ (§35a Abs. 1)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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