Steuern & Abgaben

Handwerkerkosten-Rechner

Absetzbarer Anteil der Handwerkerrechnung.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis

Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG)

0 €Max. 6.000 € anrechenbar15.000 €

Tipp: Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen!

Typische Handwerkerleistungen:

Malerarbeiten

2.500€ Arbeit

Sanitär/Heizung

1.800€ Arbeit

Elektroarbeiten

1.200€ Arbeit

Gartenpflege

800€ Arbeit

Schornsteinfeger

150€ Arbeit

Dach/Fassade

3.000€ Arbeit

Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG

600 €Steuerermäßigung

Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!

Anrechenbare Kosten
3.000 €
Erstattungssatz
20%

Noch Potenzial: Sie können noch weitere 600 €Ermäßigung (= 3.000 € Arbeitskosten) nutzen!

Berechnungsdetails

Handwerkerleistungen600 €
Ihre Arbeitskosten:3.000 €
Davon anrechenbar (max. 6.000€):3.000 €
× 20% Ermäßigung:600 €
Materialkosten (nicht absetzbar):2.000 €
= Gesamt-Steuerermäßigung600 €

Höchstbeträge nach §35a EStG

Handwerkerleistungen

Renovierung, Erhaltung, Modernisierung

max. 1.200€

(= 6.000€ Arbeitskosten)

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Reinigung, Garten, Pflege

max. 4.000€

(= 20.000€ Kosten)

Minijob-Haushaltshilfe

Geringfügige Beschäftigung

max. 510€

(= 2.550€ Kosten)

Theoretisches Maximum

Alle drei Kategorien kombiniert

max. 5.710€

pro Jahr

Was ist absetzbar?

Absetzbar:

  • • Malerarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Fliesenlegen (Arbeitskosten)
  • • Sanitärinstallation (Arbeitskosten)
  • • Elektroarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Teppichverlegen (Arbeitskosten)
  • • Dachdeckerarbeiten (Arbeitskosten)
  • • Schornsteinfeger
  • • Gartenarbeiten
  • • Fensterreinigung
  • • Hausmeisterdienste

Nicht absetzbar:

  • • Materialkosten (Farbe, Fliesen etc.)
  • • Neubaumaßnahmen
  • • Geförderte Maßnahmen (KfW, BAFA)
  • • Barzahlungen
  • • Arbeiten außerhalb des Haushalts
  • • Gutachterkosten
  • • Architektenleistungen (Planung)
  • • Anlieferungskosten

Wichtige Hinweise

  • Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten.
  • Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
  • Eigener Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt (Wohnung, Haus, Grundstück) in der EU/EWR stattfinden.
  • Keine Doppelförderung: Bereits durch KfW, BAFA oder andere Förderprogramme bezuschusste Maßnahmen sind NICHT absetzbar.
  • Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Fertigstellung.
  • Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!

Steuer-Tipps

  • Rechnung aufteilen: Bitten Sie den Handwerker, Arbeitskosten und Materialkosten getrennt auszuweisen – nur so können Sie absetzen!
  • Jahresende nutzen: Haben Sie noch nicht alle 6.000€ Arbeitskosten ausgeschöpft? Verschieben Sie Zahlungen ggf. ins alte Jahr.
  • Alle Kategorien nutzen: Sie können Handwerker (1.200€), Dienstleistungen (4.000€) UND Minijob (510€) parallel nutzen = bis zu 5.710€!
  • Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Hausmeister- und Gärtnerkosten aus der Nebenkostenabrechnung können absetzbar sein!

Beispielrechnung

Familie Müller lässt das Bad renovieren:

Gesamtkosten Badezimmer-Sanierung:12.000 €
davon Fliesen, Armaturen, Material:5.000 €
davon Arbeitskosten (absetzbar):7.000 €

Davon anrechenbar (max. 6.000€):6.000 €
× 20% Steuerermäßigung:= 1.200 €

Steuerersparnis:1.200 €

* 1.000€ Arbeitskosten verfallen, da sie das Maximum überschreiten.

Zuständige Behörde

Finanzamt

Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).

ELSTER Online

elster.de

Steuererklärung online einreichen

Finanzamt vor Ort

Finanzamt-Suche

In der Steuererklärung eintragen

  • • Hauptvordruck, Zeilen 4-7 (bis 2018: Mantelbogen)
  • • Oder: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"
  • • Rechnungen und Überweisungsbelege aufbewahren!

Quellen & Rechtsgrundlagen

Offizielle Berechnung nach §35a Abs. 3 EStG:
Steuerermäßigung = Arbeitskosten × 20% (max. 1.200€)

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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