Handwerkerkosten-Rechner
Absetzbarer Anteil der Handwerkerrechnung.
Steuern & AbgabenRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG)
Tipp: Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen!
Typische Handwerkerleistungen:
Malerarbeiten
2.500€ Arbeit
Sanitär/Heizung
1.800€ Arbeit
Elektroarbeiten
1.200€ Arbeit
Gartenpflege
800€ Arbeit
Schornsteinfeger
150€ Arbeit
Dach/Fassade
3.000€ Arbeit
Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG
Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!
Noch Potenzial: Sie können noch weitere 600 €Ermäßigung (= 3.000 € Arbeitskosten) nutzen!
Berechnungsdetails
Höchstbeträge nach §35a EStG
Handwerkerleistungen
Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
max. 1.200€
(= 6.000€ Arbeitskosten)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Reinigung, Garten, Pflege
max. 4.000€
(= 20.000€ Kosten)
Minijob-Haushaltshilfe
Geringfügige Beschäftigung
max. 510€
(= 2.550€ Kosten)
Theoretisches Maximum
Alle drei Kategorien kombiniert
max. 5.710€
pro Jahr
Was ist absetzbar?
Absetzbar:
- • Malerarbeiten (Arbeitskosten)
- • Fliesenlegen (Arbeitskosten)
- • Sanitärinstallation (Arbeitskosten)
- • Elektroarbeiten (Arbeitskosten)
- • Teppichverlegen (Arbeitskosten)
- • Dachdeckerarbeiten (Arbeitskosten)
- • Schornsteinfeger
- • Gartenarbeiten
- • Fensterreinigung
- • Hausmeisterdienste
Nicht absetzbar:
- • Materialkosten (Farbe, Fliesen etc.)
- • Neubaumaßnahmen
- • Geförderte Maßnahmen (KfW, BAFA)
- • Barzahlungen
- • Arbeiten außerhalb des Haushalts
- • Gutachterkosten
- • Architektenleistungen (Planung)
- • Anlieferungskosten
Wichtige Hinweise
- •Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten.
- •Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
- •Eigener Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt (Wohnung, Haus, Grundstück) in der EU/EWR stattfinden.
- •Keine Doppelförderung: Bereits durch KfW, BAFA oder andere Förderprogramme bezuschusste Maßnahmen sind NICHT absetzbar.
- •Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Fertigstellung.
- •Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!
Steuer-Tipps
- Rechnung aufteilen: Bitten Sie den Handwerker, Arbeitskosten und Materialkosten getrennt auszuweisen – nur so können Sie absetzen!
- Jahresende nutzen: Haben Sie noch nicht alle 6.000€ Arbeitskosten ausgeschöpft? Verschieben Sie Zahlungen ggf. ins alte Jahr.
- Alle Kategorien nutzen: Sie können Handwerker (1.200€), Dienstleistungen (4.000€) UND Minijob (510€) parallel nutzen = bis zu 5.710€!
- Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Hausmeister- und Gärtnerkosten aus der Nebenkostenabrechnung können absetzbar sein!
Beispielrechnung
Familie Müller lässt das Bad renovieren:
* 1.000€ Arbeitskosten verfallen, da sie das Maximum überschreiten.
Zuständige Behörde
Finanzamt
Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen).
Finanzamt vor Ort
Finanzamt-SucheIn der Steuererklärung eintragen
- • Hauptvordruck, Zeilen 4-7 (bis 2018: Mantelbogen)
- • Oder: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"
- • Rechnungen und Überweisungsbelege aufbewahren!
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Offizielle Berechnung nach §35a Abs. 3 EStG:
Steuerermäßigung = Arbeitskosten × 20% (max. 1.200€)
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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