Rente & Vorsorge
Grundsicherung-im-Alter-Rechner
Anspruch auf Grundsicherung im Ruhestand.
Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser
Eingaben & Ergebnis
Unterkunft & Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Kosten, soweit sie angemessen sind (§ 42a SGB XII). Die Angemessenheitsgrenze legt Ihre Kommune fest – geben Sie Ihre realen Kosten ein.
Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII)
Anrechenbares Einkommen (§ 82 SGB XII)
Ihr geschätzter Grundsicherungsanspruch
Gesamtbedarf 1.083,00 € − anrechenbares Einkommen 700,00 €
Berechnungsdetails
Was dieser Rechner nicht abbildet
- •Grundrentenfreibetrag (§ 82a SGB XII): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, kann einen zusätzlichen Freibetrag auf die Rente geltend machen – hier nicht eingerechnet. Ihr Anspruch kann dadurch höher ausfallen.
- •Vermögen: Über dem Schonvermögen liegendes Vermögen ist vorrangig einzusetzen (§ 90 SGB XII). Der Rechner prüft kein Vermögen.
- •Kranken-/Pflegeversicherung: Angemessene Beiträge übernimmt das Sozialamt zusätzlich (§ 42 Nr. 2 SGB XII) – sie sind hier nicht als Auszahlung enthalten.
Hinweis: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Ihren tatsächlichen Anspruch entscheidet der zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) auf Grundlage Ihrer individuellen Verhältnisse.
Quellen
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
Gut zu wissen
Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?
- Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
- Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
- Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
- Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
- Und eingebettet auf der Website?
- Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.
Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.
Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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