Rente & Vorsorge

Grundsicherung-im-Alter-Rechner

Anspruch auf Grundsicherung im Ruhestand.

Rechenjahr 2026 · ohne Anmeldung · Berechnung im Browser

Eingaben & Ergebnis


Unterkunft & Heizung

Anerkannt werden die tatsächlichen Kosten, soweit sie angemessen sind (§ 42a SGB XII). Die Angemessenheitsgrenze legt Ihre Kommune fest – geben Sie Ihre realen Kosten ein.

€/Monat
€/Monat

Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII)

€/Monat

Anrechenbares Einkommen (§ 82 SGB XII)

€/Monat
€/Monat
€/Monat

Ihr geschätzter Grundsicherungsanspruch

383 €/ Monat

Gesamtbedarf 1.083,00 € − anrechenbares Einkommen 700,00 €

Gesamtbedarf
1.083 €
Anrechenbares Einkommen
700 €

Berechnungsdetails

Bedarf
Regelbedarf (Stufe 1)563,00 €
+ Unterkunft & Heizung520,00 €
= Gesamtbedarf1.083,00 €
Anrechenbares Einkommen (§ 82 SGB XII)
Gesetzliche Rente (voll anrechenbar)700,00 €
= Anrechenbares Einkommen700,00 €
Grundsicherungsanspruch383,00 €

Was dieser Rechner nicht abbildet

  • Grundrentenfreibetrag (§ 82a SGB XII): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, kann einen zusätzlichen Freibetrag auf die Rente geltend machen – hier nicht eingerechnet. Ihr Anspruch kann dadurch höher ausfallen.
  • Vermögen: Über dem Schonvermögen liegendes Vermögen ist vorrangig einzusetzen (§ 90 SGB XII). Der Rechner prüft kein Vermögen.
  • Kranken-/Pflegeversicherung: Angemessene Beiträge übernimmt das Sozialamt zusätzlich (§ 42 Nr. 2 SGB XII) – sie sind hier nicht als Auszahlung enthalten.

Hinweis: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Ihren tatsächlichen Anspruch entscheidet der zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) auf Grundlage Ihrer individuellen Verhältnisse.

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

Gut zu wissen

Warum sehen die Rechnerseiten unterschiedlich lang aus?

Manche Rechner brauchen zwei Angaben, andere fünfzehn.
Die Länge einer Seite richtet sich nach der Rechnung selbst: Ein Zinseszins-Rechner kommt mit wenigen Feldern aus, eine Rentenlücke braucht deutlich mehr Angaben. Wir kürzen nichts weg, damit das Ergebnis belastbar bleibt.
Trotzdem ist jede Seite gleich aufgebaut.
Alle Rechner stehen in derselben mittigen Spalte mit gleicher Maximalbreite. Auf großen Bildschirmen werden nur besonders umfangreiche Rechner zweispaltig gesetzt – kurze bleiben bewusst schmal, statt künstlich in die Breite gezogen zu werden.
Und eingebettet auf der Website?
Im eingebetteten Modus melden die Seiten ihre Höhe laufend an die umgebende Seite, der Rahmen wächst also mit. Kopf- und Fußbereich entfallen, die Bühne behält eine feste Mindesthöhe und dieselbe Breite – dadurch entstehen beim Laden, Rechnen und Zurücksetzen keine Sprünge.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird ausschließlich in deinem Browser – auch im eingebetteten Modus. Nur wenn du selbst „Berechnung teilen“ nutzt, stehen deine Werte im erzeugten Link.

Datenschutz: Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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