Grundsicherung-im-Alter-Rechner
Anspruch auf Grundsicherung im Ruhestand.
Rente & VorsorgeRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Unterkunft & Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Kosten, soweit sie angemessen sind (§ 42a SGB XII). Die Angemessenheitsgrenze legt Ihre Kommune fest – geben Sie Ihre realen Kosten ein.
Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII)
Anrechenbares Einkommen (§ 82 SGB XII)
Ihr geschätzter Grundsicherungsanspruch
Gesamtbedarf 1.083,00 € − anrechenbares Einkommen 700,00 €
Berechnungsdetails
Was dieser Rechner nicht abbildet
- •Grundrentenfreibetrag (§ 82a SGB XII): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, kann einen zusätzlichen Freibetrag auf die Rente geltend machen – hier nicht eingerechnet. Ihr Anspruch kann dadurch höher ausfallen.
- •Vermögen: Über dem Schonvermögen liegendes Vermögen ist vorrangig einzusetzen (§ 90 SGB XII). Der Rechner prüft kein Vermögen.
- •Kranken-/Pflegeversicherung: Angemessene Beiträge übernimmt das Sozialamt zusätzlich (§ 42 Nr. 2 SGB XII) – sie sind hier nicht als Auszahlung enthalten.
Hinweis: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Ihren tatsächlichen Anspruch entscheidet der zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) auf Grundlage Ihrer individuellen Verhältnisse.
Quellen
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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