Frührenten-Rechner

Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn.

Rente & VorsorgeRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Alter: 61 JahreRegelaltersgrenze: 67 Jahre

Die erwartete Rente finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation

Frührente mit Abschlag

Ihre Rente mit 63 Jahren

1.540,80 €/ Monat

statt 1.800,00 € (ohne Abschlag)

Abschlag

-14.4%

48 Monate × 0,3%

Minderung/Monat

-259,20 €

lebenslang

Gesamtkosten der Frührente

Rentenverlust pro Jahr-3.110,40 €

259,20 € × 12 Monate

Gesamtverlust (20 Jahre)-62.208,00 €

Bei durchschnittlicher Rentenbezugsdauer von 20 Jahren

Hinweis: Der Abschlag von 14.4% gilt lebenslang – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze!

Ihre Optionen im Vergleich

OptionAlterAbschlagRente/Monat
Frühestmöglich63 Jahre-14.4%1.540,80 €
Regelaltersgrenze67 Jahre0%1.800,00 €

Regelaltersgrenze nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersgrenze45 BeitragsjahreMax. Abschlag*
195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate11.4%
196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate12.0%
196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate12.6%
196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate13.2%
196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate13.8%
196467 Jahre65 Jahre14.4%
1965 Sie67 Jahre65 Jahre14.4%
196667 Jahre65 Jahre14.4%

* Maximaler Abschlag bei Rente mit 63 Jahren (mit 35 Beitragsjahren)

So funktioniert der Abschlag

Die Formel:

Abschlag = Monate vor Regelaltersgrenze × 0,3%

0,3%

pro Monat früher

3,6%

pro Jahr früher

14,4%

max. Abschlag

Beispiel Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze ist 67 Jahre. Bei Rente mit 63 = 48 Monate früher = 48 × 0,3% = 14,4% Abschlag.

Voraussetzungen für Frührente

Langjährig Versicherte (mit Abschlag)

  • • Mindestens 35 Versicherungsjahre
  • • Frühestens ab 63 Jahren
  • • Abschlag: 0,3% pro Monat vor Regelaltersgrenze

Besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag)

  • • Mindestens 45 Versicherungsjahre
  • • Ab Jahrgang 1964: ab 65 Jahren abschlagsfrei
  • • Kein Abschlag auf die Rente!

Was zählt zu den Beitragsjahren?

Zählt dazu:

  • • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • • Freiwillige Beiträge
  • • Kindererziehungszeiten
  • • Pflegezeiten
  • • Wehr-/Zivildienst
  • • ALG I-Bezug
  • • Krankengeld/Übergangsgeld

Zählt NICHT für 45 Jahre:

  • • ALG II / Bürgergeld
  • • Schulzeiten
  • • Studium
  • • ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rente*

* Ausnahme: Insolvenz des Arbeitgebers

Beratung & Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die DRV berät Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Ihre Rente – auch zur Frührente und den Auswirkungen von Abschlägen.

Servicetelefon

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30

Online-Rechner der DRV

Rentenbeginn-Rechner

Tipp: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV!

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

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