Frührenten-Rechner
Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn.
Rente & VorsorgeRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Die erwartete Rente finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation
Frührente mit Abschlag
Ihre Rente mit 63 Jahren
statt 1.800,00 € (ohne Abschlag)
Abschlag
-14.4%
48 Monate × 0,3%
Minderung/Monat
-259,20 €
lebenslang
Gesamtkosten der Frührente
259,20 € × 12 Monate
Bei durchschnittlicher Rentenbezugsdauer von 20 Jahren
Hinweis: Der Abschlag von 14.4% gilt lebenslang – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze!
Ihre Optionen im Vergleich
| Option | Alter | Abschlag | Rente/Monat |
|---|---|---|---|
| Frühestmöglich | 63 Jahre | -14.4% | 1.540,80 € |
| Regelaltersgrenze | 67 Jahre | 0% | 1.800,00 € |
Regelaltersgrenze nach Jahrgang
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | 45 Beitragsjahre | Max. Abschlag* |
|---|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 64 Jahre + 2 Monate | 11.4% |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 64 Jahre + 4 Monate | 12.0% |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 64 Jahre + 6 Monate | 12.6% |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 64 Jahre + 8 Monate | 13.2% |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 64 Jahre + 10 Monate | 13.8% |
| 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 14.4% |
| 1965 Sie | 67 Jahre | 65 Jahre | 14.4% |
| 1966 | 67 Jahre | 65 Jahre | 14.4% |
* Maximaler Abschlag bei Rente mit 63 Jahren (mit 35 Beitragsjahren)
So funktioniert der Abschlag
Die Formel:
Abschlag = Monate vor Regelaltersgrenze × 0,3%0,3%
pro Monat früher
3,6%
pro Jahr früher
14,4%
max. Abschlag
Beispiel Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze ist 67 Jahre. Bei Rente mit 63 = 48 Monate früher = 48 × 0,3% = 14,4% Abschlag.
Voraussetzungen für Frührente
Langjährig Versicherte (mit Abschlag)
- • Mindestens 35 Versicherungsjahre
- • Frühestens ab 63 Jahren
- • Abschlag: 0,3% pro Monat vor Regelaltersgrenze
Besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag)
- • Mindestens 45 Versicherungsjahre
- • Ab Jahrgang 1964: ab 65 Jahren abschlagsfrei
- • Kein Abschlag auf die Rente!
Was zählt zu den Beitragsjahren?
Zählt dazu:
- • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- • Freiwillige Beiträge
- • Kindererziehungszeiten
- • Pflegezeiten
- • Wehr-/Zivildienst
- • ALG I-Bezug
- • Krankengeld/Übergangsgeld
Zählt NICHT für 45 Jahre:
- • ALG II / Bürgergeld
- • Schulzeiten
- • Studium
- • ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rente*
* Ausnahme: Insolvenz des Arbeitgebers
Beratung & Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die DRV berät Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Ihre Rente – auch zur Frührente und den Auswirkungen von Abschlägen.
Online-Rechner der DRV
Rentenbeginn-RechnerTipp: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV!
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit den Rentenwerten, Beitragssätzen und Zugangsfaktoren des Jahres 2026; künftige Rentenanpassungen und individuelle Versicherungsverläufe bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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