Doppelte-Haushaltsführung-Rechner

Absetzbare Kosten der Zweitwohnung.

Steuern & AbgabenRechenjahr 2026

Eingaben & Ergebnis

Zweitwohnung (Unterkunftskosten)

€/Monat
€/Monat

Unterkunftskosten gesamt: 950 €/Monat

Heimfahrten (Pendlerpauschale)

km

ℹ Pendlerpauschale 2026: 38 Cent/km (einfache Strecke)

Zusatzkosten (optional)

€ (einmalig)
€ (einmalig)

ℹ Pauschalen: 28€/Tag (über 24h) bzw. 14€/Tag (über 8h) – nur in den ersten 3 Monaten

Grenzsteuersatz

Ihre doppelte Haushaltsführung

14.976 €absetzbar

Gesamt absetzbare Kosten pro Jahr

Steuerersparnis/Jahr
~4.740 €
= pro Monat
~395 €

Aufschlüsselung der Kosten

Unterkunftskosten (12 Monate × 950 €)11.400 €
Heimfahrten (48× 150 km × 0.38 €)2.736 €
Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)840 €
Gesamt absetzbar14.976 €
≈ Steuerersparnis (bei ~32%)4.740 €

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

  • Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung muss wegen der Arbeit notwendig sein (Arbeitsort ≠ Wohnort)
  • Eigener Hausstand: Am Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) muss ein eigener Hausstand geführt werden
  • Finanzielle Beteiligung: Sie müssen sich an den Kosten des Haupthausstands beteiligen (mind. 10%)
  • Zeitliche Nähe: Die Zweitwohnung muss näher am Arbeitsort liegen als der Hauptwohnsitz

Wichtige Hinweise

  • 1.000€-Grenze: Für die Unterkunft (Miete + Nebenkosten) gilt eine Obergrenze von 1.000 €/Monat. Darüber hinausgehende Kosten sind nicht absetzbar.
  • Hausrat separat: Einrichtungskosten (Möbel, Haushaltsgeräte) sind zusätzlich absetzbar und zählen NICHT zur 1.000€-Grenze!
  • Heimfahrten: Es wird nur die einfache Entfernung anerkannt, maximal eine Heimfahrt pro Woche.
  • Nachweise aufbewahren: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Fahrtenbuch bzw. Heimfahrt-Dokumentation

Was ist alles absetzbar?

Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat)

  • • Miete (kalt)
  • • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom)
  • • Rundfunkbeitrag (anteilig)
  • • Internet
  • • Zweitwohnungssteuer

Zusätzlich (ohne Obergrenze)

  • • Einrichtung & Hausrat (angemessen)
  • • Umzugskosten
  • • Maklergebühren
  • • Renovierungskosten bei Auszug

Heimfahrten

  • • Pendlerpauschale: 0,38€/km (einfache Strecke)
  • • Maximal 1 Heimfahrt pro Woche
  • • Bei Nutzung des eigenen Pkw: unbegrenzt absetzbar

Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)

  • • 28€/Tag bei Abwesenheit über 24 Stunden
  • • 14€/Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden
  • • Nur in den ersten 3 Monaten nach Beginn

Steuererklärung – Wo eintragen?

Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)

Die doppelte Haushaltsführung wird als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen.

ELSTER Online

elster.de

Steuererklärung online einreichen

Anlage N

Zeilen 61-87: Doppelte Haushaltsführung

Quellen & Rechtsgrundlagen

Berechnung: Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat) + Heimfahrten (Pendlerpauschale) + Verpflegungsmehraufwand (3 Monate) + Einrichtung + Umzugskosten = Werbungskosten

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Womit diese Rechnung arbeitet

Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.

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