Doppelte-Haushaltsführung-Rechner
Absetzbare Kosten der Zweitwohnung.
Steuern & AbgabenRechenjahr 2026
Eingaben & Ergebnis
Zweitwohnung (Unterkunftskosten)
Unterkunftskosten gesamt: 950 €/Monat
Heimfahrten (Pendlerpauschale)
ℹ Pendlerpauschale 2026: 38 Cent/km (einfache Strecke)
Zusatzkosten (optional)
ℹ Pauschalen: 28€/Tag (über 24h) bzw. 14€/Tag (über 8h) – nur in den ersten 3 Monaten
Grenzsteuersatz
Ihre doppelte Haushaltsführung
Gesamt absetzbare Kosten pro Jahr
Aufschlüsselung der Kosten
Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
- Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung muss wegen der Arbeit notwendig sein (Arbeitsort ≠ Wohnort)
- Eigener Hausstand: Am Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) muss ein eigener Hausstand geführt werden
- Finanzielle Beteiligung: Sie müssen sich an den Kosten des Haupthausstands beteiligen (mind. 10%)
- Zeitliche Nähe: Die Zweitwohnung muss näher am Arbeitsort liegen als der Hauptwohnsitz
Wichtige Hinweise
- •1.000€-Grenze: Für die Unterkunft (Miete + Nebenkosten) gilt eine Obergrenze von 1.000 €/Monat. Darüber hinausgehende Kosten sind nicht absetzbar.
- •Hausrat separat: Einrichtungskosten (Möbel, Haushaltsgeräte) sind zusätzlich absetzbar und zählen NICHT zur 1.000€-Grenze!
- •Heimfahrten: Es wird nur die einfache Entfernung anerkannt, maximal eine Heimfahrt pro Woche.
- •Nachweise aufbewahren: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Fahrtenbuch bzw. Heimfahrt-Dokumentation
Was ist alles absetzbar?
Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat)
- • Miete (kalt)
- • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom)
- • Rundfunkbeitrag (anteilig)
- • Internet
- • Zweitwohnungssteuer
Zusätzlich (ohne Obergrenze)
- • Einrichtung & Hausrat (angemessen)
- • Umzugskosten
- • Maklergebühren
- • Renovierungskosten bei Auszug
Heimfahrten
- • Pendlerpauschale: 0,38€/km (einfache Strecke)
- • Maximal 1 Heimfahrt pro Woche
- • Bei Nutzung des eigenen Pkw: unbegrenzt absetzbar
Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)
- • 28€/Tag bei Abwesenheit über 24 Stunden
- • 14€/Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden
- • Nur in den ersten 3 Monaten nach Beginn
Steuererklärung – Wo eintragen?
Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
Die doppelte Haushaltsführung wird als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen.
Anlage N
Zeilen 61-87: Doppelte Haushaltsführung
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Berechnung: Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat) + Heimfahrten (Pendlerpauschale) + Verpflegungsmehraufwand (3 Monate) + Einrichtung + Umzugskosten = Werbungskosten
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Womit diese Rechnung arbeitet
Rechnet mit dem Einkommensteuertarif, den Freibeträgen und Pauschalen des Jahres 2026; individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Beratung.
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